Jetzt Widerspruch einlegen: Metas KI-Nutzung bis 26. Mai stoppen!

Meta plant ab dem 27. Mai 2025 die Nutzung europäischer Nutzerdaten für KI-Training. Widerspruch ist bis zum 26. Mai möglich.
Meta plant ab dem 27. Mai 2025 die Nutzung europäischer Nutzerdaten für KI-Training. Widerspruch ist bis zum 26. Mai möglich. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Meta, das Unternehmen hinter den Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp, hat Pläne angekündigt, seine künstliche Intelligenz (KI) mit Nutzerdaten zu trainieren. Die Datennutzung bezieht sich vorrangig auf öffentliche Inhalte von europäischen Nutzern, die älter als 18 Jahre sind. Diese umfassen unter anderem Likes, Kommentare, Profilbilder und Postings. Private Chats über WhatsApp bleiben von dieser Datennutzung ausgeschlossen, da sie Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind und Meta keinen Zugriff auf diese Informationen hat. Sollte ein Nutzer gegen die Datennutzung Widerspruch einlegen wollen, ist dies bis zum 26. Mai möglich. Danach beabsichtigt Meta, die gesammelten Daten ohne erneute Einwilligung zu verwenden. Niemand muss also die Zustimmung zur Nutzung seiner Daten geben, es sei denn, er handelt aktiv dagegen.

Bereits jetzt ist die KI von Meta in die Produkte integriert und wird durch einen kleinen blauen Kreis angezeigt. Ein Vergleich mit der Konkurrenz zeigt, dass Meta in Deutschland weniger Nutzer besitzt als zum Beispiel ChatGPT. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Bedenken geäußert und sieht in dieser Vorgehensweise einen möglichen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht. Aus diesem Grund wurde beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt.

Widerspruchsverfahren erklärt

Nutzer, die gegen die Datenverarbeitung widersprechen möchten, können dies direkt über Facebook oder Instagram tun. Die Schritte dazu sind einfach: Bei Instagram gelangt man über „Einstellungen > Privacy Center > Widerspruch > Formular absenden“ zum Widerspruchsformular. Facebook-Nutzer finden das Formular unter „Einstellungen > Datenschutzrichtlinie > Widersprechen > Formular absenden“. Nach dem Widerspruch erhalten die Nutzer eine Bestätigungsmail von Meta.

Bei WhatsApp besteht hingegen keine Möglichkeit zum Widerspruch, da die Anwendung keine öffentlichen Daten verwendet. Die Datenschutzhinweise von Meta besagen, dass ein einmal geäußertes Widerspruch nicht erneut ausgesprochen werden muss, solange die Konten verknüpft sind. Für unverknüpfte Konten ist ein separater Widerspruch erforderlich. Nutzern wird geraten, ihre Entscheidung gegebenenfalls zu wiederholen, auch wenn bereits zuvor ein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtliche Schritte und Konsequenzen

Falls Nutzer ihren Widerspruch abgelehnt sehen oder personenbezogene Daten in KI-generierten Inhalten entdecken, stehen ihnen verschiedene Optionen offen. Dazu gehört das Löschen von bisherigen Beiträgen oder das Schließen ihrer Konten bei Facebook und Instagram. Zudem können sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen oder sich rechtlich gegen Meta wehren. Even wenn Nutzer keine Facebook- oder Instagram-Konten besitzen, haben sie weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Meta verwendet auch Trainingsdaten von Drittanbietern, die möglicherweise aus dem Internet stammen.

Die Entwicklungen rund um die Datennutzung und die KI von Meta werfen viele Fragen zum Datenschutz auf. Für weitere Informationen bezüglich der rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in Bezug auf KI können Nutzer die Webseite des Baden-Württembergischen Datenschutzes besuchen.

Für detaillierte Anleitungen und rechtliche Hinweise lesen Sie bitte die Artikel von rbb24, Verbraucherzentrale und Baden-Württembergischer Datenschutz.

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Ort Berlin, Deutschland
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