Gericht stellt Verfahren gegen AfD-Politiker Riller wegen Volksverhetzung ein

Prenzlau, Deutschland - Am 22. Mai 2025 hat das Landgericht Neuruppin das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Kreistagsabgeordneten Tony Riller eingestellt. Die Entscheidung folgt auf ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Prenzlau, das Riller im Dezember 2022 zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt hatte. Das Berufungsverfahren wurde nun durch eine Zahlung von 2.000 Euro an die Deutsche Welthungerhilfe beigelegt. Diese Vorgehensweise wurde von Staatsanwalt und Verteidiger einvernehmlich entschieden, nachdem im Gerichtssaal ein Video von Rillers umstrittener Rede abgespielt worden war.
Riller wurde wegen seiner Äußerungen in einer Rede im April 2023 bei einer Demonstration gegen eine geplante Asylunterkunft in Prenzlau verurteilt. In dieser Rede hatte Riller syrische Flüchtlinge verunglimpft und behauptet, ein Syrer hätte ihm berichtet, dass sie im Falle überfüllter Boote Kinder und Säuglinge ins Meer werfen würden. Zudem sprach er von einer angeblichen Alimentierung durch die Bundesregierung von „Messerstechern, Vergewaltigern und Mördern“.
Inhalt der Verfahren und Einschätzungen
Die Richtigkeit von Rillers Äußerungen war während des Prozesses umstritten. Er konnte sich nicht mehr an die genauen Details seiner Rede erinnern, während sein Verteidiger Bennet Brämer erklärte, Riller habe lediglich Stichpunkte verwendet. Brämer betonte, dass Riller nicht die Absicht hatte, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe als kriminell zu kennzeichnen. Der Vorsitzende Richter Jörn Kattenstroth und Oberstaatsanwalt Torsten Sauermann äußerten Zweifel daran, dass Rillers Aussagen die Merkmale der Volksverhetzung erfüllten.
Volksverhetzung ist in Deutschland gemäß § 130 StGB definiert und umfasst Handlungen, die gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen gerichtet sind und den öffentlichen Frieden stören. Solche Äußerungen, die Hass schüren oder zu Gewalt aufrufen, bewegen sich oft am Rande der Meinungsfreiheit. Im aktuellen Fall schien es jedoch Anzeichen zu geben, dass Rillers Aussagen nicht als strafbar eingestuft werden konnten, was zur Einstellung des Verfahrens führte.
Folgen und weitere Informationen
Durch die Entscheidung bleibt Tony Riller nicht vorbestraft, was für seine politischen Ambitionen von Bedeutung sein könnte. Er wurde im Juni 2023 als Kreistagsabgeordneter in der Uckermark gewählt. Die Einstellung des Verfahrens unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen, vor denen ähnliche Verfahren stehen, besonders in Anbetracht des Anstiegs von Volksverhetzung und Hassreden in den letzten Jahren, die auch durch die sozialen Medien verstärkt werden.
Der Schutz des öffentlichen Friedens ist zentral im deutschen Recht und erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Volksverhetzung. In den letzten Jahren gab es einen merklichen Anstieg an Angriffen und Bedrohungen gegen verschiedene Bevölkerungsgruppen, was die Relevanz solcher Verfahren unterstreicht. Umso wichtiger ist eine differenzierte Betrachtung der Grenzen der Meinungsfreiheit, besonders im Kontext politischer Äußerungen.
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Ort | Prenzlau, Deutschland |
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