Terminfreie Sprechstunde für Gehörlose im Bürgeramt Berlin – Jetzt teilnehmen!

Terminfreie Sprechzeit für gehörlose Menschen am 4. Juni 2025 im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße, Berlin. Inklusive Verwaltung fördern.
Terminfreie Sprechzeit für gehörlose Menschen am 4. Juni 2025 im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße, Berlin. Inklusive Verwaltung fördern. (Symbolbild/Mein Berlin)

Bürgeramt Wilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin, Deutschland - Am Mittwoch, dem 4. Juni 2025, haben gehörlose Bürgerinnen und Bürger in Berlin die Möglichkeit, an einer speziellen, terminfreien Sprechzeit im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße 46 teilzunehmen. Diese Veranstaltung findet von 11.30 bis 14.30 Uhr statt und wird durch eine Gebärdensprachdolmetscherin unterstützt. Ziel dieser Initiative ist es, gehörlosen Menschen eine Unterstützung bei Verwaltungsdienstleistungen zu bieten und deren gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu fördern. Dies wird durch Arne Herz, den Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales, bekräftigt, der die Bedeutung einer inklusiven und barrierefreien Verwaltung hervorhebt. Geplant ist, diese Sprechzeit künftig jeden ersten Mittwoch im Monat anzubieten, um die Zugänglichkeit zu erhöhen und den Bedürfnissen der gehörlosen Gemeinschaft gerecht zu werden.

Das Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine umfassende Zugänglichkeit zu öffentlichen Dienstleistungen fordert. Artikel 9 der Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, Transportmitteln sowie Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Die Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft ist ein zentrales Anliegen dieser internationalen Vereinbarung und zielt auf die Schaffung einer barrierefreien Umwelt ab.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit

Ein wichtiger Baustein für die Umsetzung dieser Ziele in Deutschland ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es dient als Kernstück zur Herstellung umfassender Barrierefreiheit und definiert Barrierefreiheit als Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Informationsverarbeitungssystemen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Dazu gehört beispielsweise, dass die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) Standards für die Barrierefreiheit von Internetangeboten der Bundesverwaltung festlegt, um blinden, sehbehinderten, lernbehinderten und motorisch eingeschränkten Menschen den Zugang zu erleichtern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein entscheidendes Instrument, um den Zugang zu verbrieften Rechten für rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern. Deutschland hat die Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und ist seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, die darin festgelegten Rechte umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zielt darauf ab, Chancengleichheit in Bildung und Arbeitswelt sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer barrierefreien Gesellschaft zu ermöglichen.

Durch diese umfassenden Maßnahmen wird die Vision einer inklusiven Gesellschaft gefördert, in der alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die kommende Sprechzeit ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Details
Ort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin, Deutschland
Quellen