Bundesregierung in Verzug: Energy Sharing vor dem Durchbruch?

Die Bundesregierung muss dringend Vorschläge für Energy Sharing machen
Berlin, 08.08.2024: Die EU fordert bereits seit 2021 die Umsetzung von Möglichkeiten zum Energy Sharing. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen, jedoch ist sie dies bislang schuldig geblieben. Die Zeit drängt, betont BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbrauchern wie Privathaushalten, Kommunen und kleinen bis mittleren Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben. Dadurch können sich diese Gesellschaften selbst mit ihrem erzeugten Strom versorgen. Um dies wirtschaftlich tragfähig zu gestalten, ist es wichtig, die Marktprämie für die beteiligten erneuerbaren Energieanlagen fortzusetzen. Außerdem sollten die anfänglichen zusätzlichen Kosten für die beteiligten Gesellschaften durch eine Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte pro verbrauchter Kilowattstunde direkt an die Bürgerenergiegesellschaften gezahlt werden. Ähnliche Modelle existieren bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. in Österreich mit seinen Energiegemeinschaften, die auch von der EU-Kommission genehmigt wurden.
Trotz der Dringlichkeit und der bereits verstrichenen Frist zur Umsetzung hat die Bundesregierung bisher keinen konkreten Vorschlag für den Rechtsrahmen des Energy Sharing vorgelegt. Der BEE hat gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, der DGRV und anderen Partnern bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharings entwickelt, das auf breite Zustimmung stößt. Es ist nun an der Zeit, dass die Bundesregierung ihren lang angekündigten Entwurf für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei die detaillierten Vorschläge berücksichtigt. Durch die Umsetzung des Energy Sharing wird die demokratische Beteiligung an der Energiewende gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöht. Es ist wichtig, dass die Menschen im Land aktiv an der Energiewende teilnehmen können und nicht nur passive Anwohner von erneuerbaren Energieanlagen sind.
Die Einführung des Energy Sharing führt zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher und ermöglicht gleichzeitig ihre aktive Beteiligung an der Energiewende. Es schafft Anreize für einen dezentralen Verbrauch erneuerbarer Energien und steigert die Akzeptanz für den Ausbau. Die Vorschläge zur Umsetzung des Energy Sharing liegen bereits auf dem Tisch und es ist an der Zeit, dass sich die Bundesregierung diesem Thema annimmt. Nur so kann das Energy Sharing eine solide Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land werden.
Weitere Informationen finden Sie im BEE-Positionspapier „Eckpunkte eines Energy-Sharing-Modells“.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Adrian Röhrig
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Bedeutung des Energy Sharing für die Energiewende
Das Energy Sharing ist eine wichtige Möglichkeit, um die Energiewende voranzubringen und die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu steigern. Durch die Bildung von Bürgerenergiegesellschaften können lokale Stromverbraucher gemeinsam erneuerbare Energieanlagen betreiben und sich damit selbst versorgen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher, die nicht mehr nur passive Anwohner von erneuerbaren Energieanlagen sind, sondern aktiv an der Energiewende teilnehmen können. Die Bundesregierung ist bisher jedoch einen konkreten Vorschlag schuldig geblieben und es ist an der Zeit, dass sie hier handelt. Das Energy Sharing kann eine gute Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen am Ausbau erneuerbarer Energien sein.
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