Brandenburger Tor: Fangnetz für Klima-Aktivisten oder Kunstattacke?

Ein spektakulärer Farbanschlag auf das Brandenburger Tor sorgt aktuell für Aufregung in Berlin. Zwei Frauen, Kathrin H. (29) aus Hamburg und Marlen S. (35), eine Gebäudereinigerin aus Lichtenberg, stehen wegen Sachbeschädigung vor Gericht, nachdem sie im September 2023 das ikonische Wahrzeichen mit gelber und oranger Farbe besprüht hatten. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf 115.000 Euro, und das Amtsgericht tagt im Hochsicherheitssaal. Der Vorfall wurde von der „Letzten Generation“ als Teil ihres Kampfes gegen den Klimawandel inszeniert.

Kathrin H. äußerte sich während der Verhandlung: „Wir wollten das Tor nicht beschädigen, sondern für unsere Botschaften nutzen. Die Umweltkatastrophe ist auch eine Krise der Gerechtigkeit, die Masse kann es sich nicht leisten, ihr zu entkommen!“ Ihre Mitstreiterin Marlen S. erklärte, dass sie an der Aktion teilnahm, um symbolische ökologische Fußabdrücke in den Farblachen zu hinterlassen. Zur Verteidigung soll der Anwalt beantragt haben, die Verhandlung auszusetzen, da gegen „Klima-Aktivisten“ in mehreren Bundesländern wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werde. Die Amtsrichterin hat angekündigt, am 31. Januar 2025 über den weiteren Verlauf zu entscheiden.

Recht und Unrecht im Klimakampf

Mit dem Verfahren wirft der Fall auch ein Licht auf die Spannungen zwischen Klimaschutz und Gesetzgebung, die immer mehr an Intensität gewinnen. Die aktuelle Debatte über die Methoden dieser sogenannten \“Klima-Kriminellen\“ und ihre Rechtslage könnte damit mehr als nur die beiden Angeklagten betreffen, wie bereits durch Berichte über ähnliche Vorfälle in mehreren Bundesländern angedeutet wurde, wie BZ Berlin hervorhebt. Die festgefahrene Lage zwischen radikalen Protestformen und rechtlichen Konsequenzen bleibt ein zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion.

BZ Berlin

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