Berliner Senat erhöht Gebühren für Polizei-Einsätze drastisch!

Der Berliner Senat hat am 3. Juni 2025 die Gebühren für Polizeieinsätze und falsch abgestellte E-Scooter erhöht.
Der Berliner Senat hat am 3. Juni 2025 die Gebühren für Polizeieinsätze und falsch abgestellte E-Scooter erhöht. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Der Berliner Senat hat am Dienstag, den 3. Juni 2025, neue Gebühren für Polizeieinsätze beschlossen. Diese Erhöhung betrifft eine Vielzahl von Situationen, in denen die Polizei eingreifen muss. Besonders ins Auge fallen die neuen Gebühren für das Ablösen von festgeklebten Personen, die nun zwischen 249 Euro und maximal 3.900 Euro betragen. Zudem wird für jeden Einzelfall eine zusätzliche Kostenpauschale von 66 Euro fällig, was die finanzielle Belastung für solche Einsätze erheblich steigert, wie rbb24 berichtet.

Aber auch in anderen Bereichen wurden Gebühren neu geregelt. Die Kosten für das Umstellen falsch abgestellter Elektro-Roller variieren zwischen 62 und 68 Euro. Sollte es zu mehr als sechs falsch geparkten E-Scootern kommen, wird ein Abschleppdienst tätig, dessen Einsatz bis zu 242 Euro kosten kann. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das öffentliche Bild von Ordnung und Sicherheit in der Stadt zu fördern und verhältnismäßige Strafen für ordnungswidriges Verhalten zu schaffen.

Bußgelder und deren Verwaltung

Die Berliner Polizei ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben beauftragt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Dies umfasst auch die Einhaltung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dieser Katalog ist so gestaltet, dass alle Verkehrsteilnehmer gleich behandelt werden und die Tatbestände den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zugeordnet sind, wie berlin.de erläutert.

Die Bußgelder werden in der Regel auf Basis von Fahrlässigkeit und den Umständen des jeweiligen Verstoßes festgelegt. Dabei kann die Bußgeldstelle die Geldbuße bei besonderen Abweichungen erhöhen. Der Bußgeldkatalog gibt feste Beträge für verschiedene Verstöße vor, um eine gerechte Ahndung im Straßenverkehr sicherzustellen.

Zusätzliche Kosten und Gebühren

Bedeutsam sind auch die zusätzlichen Gebühren, die bei Bußgeldbescheiden anfallen. Diese können die Geldsumme im Bescheid erheblich erhöhen, manchmal sogar verdoppeln. Häufig beträgt die Gebühr allein schon 25 Euro, während die Versandkosten für den Bescheid in der Regel 3,50 Euro betragen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Gebühren sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 107 OWiG) festgelegt, wie bussgeldkatalog.org berichtet.

Bei bestimmten Verkehrsdelikten sind die Bußgelder so niedrig, dass die Grundgebühr von 25 Euro greift. Zudem können Gerichtskosten bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide erheblich variieren und liegen zwischen 50 und 15.000 Euro, wobei bei Bußgeldern über 500 Euro eine Gebühr von 10 % des Bußgeldes anfällt.

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Ort Berlin, Deutschland
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