Berlin wählt neu: 78 Wahlkreise für das Abgeordnetenhaus 2026!

Am 3. Juni 2025 beschloss der Berliner Senat die Anzahl der Wahlkreise für die Wahlen 2026. 78 Wahlkreise werden neu verteilt.
Am 3. Juni 2025 beschloss der Berliner Senat die Anzahl der Wahlkreise für die Wahlen 2026. 78 Wahlkreise werden neu verteilt. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Am 3. Juni 2025 tagte der Senat von Berlin unter der Leitung der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger. Ein zentrales Thema der Sitzung war die Vorbereitung auf die Wahlen zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin, die für den 20. September 2026 angesetzt sind. Die Wahl findet in Verbindung mit den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt, die ebenfalls alle fünf Jahre gewählt werden, wie berlin.de erläutert.

Für die anstehenden Wahlen wurden in Berlin insgesamt 78 Wahlkreise festgelegt, die eine gleichmäßige Verteilung der wahlberechtigten Bevölkerung gewährleisten sollen. Nach dem Landeswahlgesetz erfolgt eine sorgfältige Abgrenzung der Wahlkreise durch die Bezirke. Insbesondere wird das Ergebnis im Amtsblatt bis spätestens 4. Oktober 2025 veröffentlicht, was den Bezirken die Möglichkeit gibt, die örtlichen Gegebenheiten korrekt zu berücksichtigen.

Verteilung der Wahlkreise

Die Verteilung der 78 Wahlkreise auf die verschiedenen Bezirke ist wie folgt:

Bezirk Anzahl der Wahlkreise
Mitte 7
Friedrichshain-Kreuzberg 5
Pankow 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 7
Spandau 5
Steglitz-Zehlendorf 7
Tempelhof-Schöneberg 7
Neukölln 6
Treptow-Köpenick 7
Marzahn-Hellersdorf 6
Lichtenberg 6
Reinickendorf 6

Ein bemerkenswerter Aspekt der Wahlkreisverteilung ist die Änderung im Vergleich zur Wahlkreisverteilung von 2021/2023. Während Treptow-Köpenick einen zusätzlichen Wahlkreis erhält, verliert Friedrichshain-Kreuzberg einen Wahlkreis. Diese Anpassungen spiegeln die demografischen Entwicklungen und den damit verbundenen Veränderungen in der Wählerschaft wider, die für die anstehenden Wahlen von Bedeutung sind.

Wahlberechtigung und Wahlsystem

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen. EU-Bürger können bereits ab 16 Jahren an den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen. Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten in einem der 78 Wahlkreise und eine Zweitstimme für eine Partei. Diese Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus, das regulär 130 Sitze hat, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöht werden können. Parteien müssen dafür mindestens 5 % der Zweitstimmen oder ein Direktmandat erhalten, um ins Parlament einzuziehen, so berichtet Wikipedia.

Die Rechte der Wähler und die Transparenz des Wahlverfahrens sind im Berliner Wahlgesetz und in der Verfassung von Berlin verankert. Der Erfolg der demokratischen Teilhabe wird durch die Einhaltung der allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl gewährleistet, was wiederum die Qualität der politischen Repräsentation in der Stadt sichert.

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Ort Berlin, Deutschland
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