Müllabfuhr-Verschiebungen zu Pfingsten: Wichtige Infos für Berlin!

Müllabfuhr-Verschiebungen zu Pfingsten: Wichtige Infos für Berlin!

Berlin, Deutschland - Am heutigen Tag, dem 6. Juni 2025, informiert das Bezirksamt Treptow-Köpenick über wichtige Änderungen bei der Abfallentsorgung in Berlin. Zentral hierbei ist die Pressemitteilung der Berliner Stadtreinigung (BSR), die auf die Schließung der Recyclinghöfe und Abfallbehandlungsanlagen am Pfingstmontag hinweist. Zudem wird die Verschiebung der Abfuhrtermine für Restabfall-, Biogut- und Wertstofftonnen angekündigt. Diese Termine verschieben sich um einen Tag nach hinten, was bedeutet, dass Abfallbehälter, die regulär am 9. Juni geleert werden würden, erst am 10. Juni geleert werden.

Im weiteren Wochenverlauf erfolgt die Leerung aller Abfallbehälter jeweils einen Tag später als gewohnt. Ab der folgenden Woche gelten dann wieder die regulären Müllabfuhrtermine. Bemerkenswert ist auch, dass die mechanischen Behandlungsanlagen in der Gradestraße sowie das Müllheizkraftwerk Ruhleben am Pfingstmontag geschlossen sind, was die Abfallwirtschaft zusätzlich beeinflusst.

Informationen zur Sperrmüllabfuhr

Für Haushalte, die Sperrmüll abholen lassen möchten, sind unverzügliche Maßnahmen erforderlich. Gemäß den Vorgaben der BSR ist es notwendig, die Menge des Sperrmülls sowie die Abholadresse anzugeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, aus verschiedenen Terminen zu wählen, wobei die Standardgebühr für Abholungen zwischen 6 und 15 Werktagen nach der Buchung gilt. Bei hoher Nachfrage kann es allerdings zu Engpässen bei den verfügbaren Abfuhrterminen kommen.

  • Expressgebühr: Termin innerhalb von bis zu 5 Werktagen nach Buchung.
  • Standardgebühr: Termin zwischen 6 und 15 Werktagen nach Buchung.
  • Spargebühr: Termin ab 16 Werktagen nach Buchung.

Eine Reservierung ohne abgeschlossener Buchung ist nicht möglich, was für viele Berliner Haushalte eine sorgfältige Planung erfordert.

Die Abfallbilanz Berlins

Im weiteren Kontext der Abfallwirtschaft ist Berlin gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Abfallbilanz zu erstellen. Diese basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sowie dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln). Die Bilanz umfasst detaillierte Angaben zur Art, Menge und Herkunft der Abfälle sowie deren Verwertung oder Beseitigung. Hierfür hat das Abgeordnetenhaus ein umfangreiches Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2020 bis 2030 beschlossen.

Die geplante Erweiterung der Bilanz wird auch eine umfassende Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz beinhalten. Jedoch kann die Bilanz aufgrund geringer jährlicher Mengenveränderungen nur alle zwei Jahre vorgelegt werden, was die Herausforderungen in der Abfallwirtschaft und der Ressourcennutzung in Berlin unterstreicht.

Zusammengefasst ist die Abfallentsorgung in Berlin nicht nur ein praktisches, sondern auch ein wichtiges umweltpolitisches Thema, das alle Bürger betrifft und das Engagement aller fordert. Weitere Informationen können bei der BSR sowie auf der Webseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und dem Umwelt- und Verbraucherzentrum eingeholt werden.

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OrtBerlin, Deutschland
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