Gericht kippt Verbot: Compact bleibt vorerst am Puls der Pressefreiheit!

Gericht kippt Verbot: Compact bleibt vorerst am Puls der Pressefreiheit!
Berlin, Deutschland - Am 10. Juni 2025 setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vorläufig aus. Das Gericht ließ im Eilverfahren eine Klage und einen Eilantrag der Redaktion gelten, die gegen das Verbot durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser erhoben wurde. Diese hatte das Verbot am 16. Juli 2024 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verhängt, da sie „Compact“ als ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene bezeichnete. Die Richter äußerten jedoch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots und hoben die Bedeutung der Pressefreiheit hervor, was zu dem jetzigen Etappensieg für das Magazin führte.
Das Gericht entschied, dass „Compact“ vorerst weiterhin erscheinen kann, während das Hauptsacheverfahren noch aussteht. Es wurden vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage angesetzt, die an einem Mittwoch und Donnerstag stattfinden werden. Unklar bleibt, ob die Richter mit einem Urteil auf die mündliche Verhandlung reagieren oder einen weiteren Termin ansetzen werden. Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigte sich optimistisch und kündigte an, die Arbeit des Magazins rasch wieder aufzunehmen.
Reaktionen auf das Verbot
Die Entscheidung des Gerichts fand auch politisches Echo. Die AfD begrüßte die Aussetzung des Verbots und verstand diese als ein Zeichen für die Unterstützung der Pressefreiheit. Auf der anderen Seite bleibt das Bundesinnenministerium bei seiner Rechtsauffassung und plant, diese im Hauptsacheverfahren weiter darzulegen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) würdigte den Beschluss des Gerichts als klares Bekenntnis zur Pressefreiheit und unterstrich die Herausforderungen, die durch das ursprüngliche Verbot entstanden sind.
Im Zuge des Verbots fanden Durchsuchungen in mehreren Bundesländern statt, bei denen Beweismittel beschlagnahmt wurden. Diese beschlagnahmten Gegenstände müssen binnen einer Woche herausgegeben werden, dürfen jedoch weiterhin ausgewertet werden. Das Gericht hatte bereits am 14. August 2024 im Eilverfahren das Verbot vorläufig ausgesetzt, da zahlreiche Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in den Veröffentlichungen festgestellt wurden.
Die aktuelle Situation um „Compact“ zeigt deutlich die Spannungen zwischen der Wahrung der Pressefreiheit und der Bekämpfung von rechtsextremen Tendenzen in Deutschland. Die bevorstehenden Verhandlungstage werden entscheidend sein für die rechtliche Bewertung der Situation und die potenziellen Auswirkungen auf die Verbreitung von Informationen.
Für weiterführende Informationen zu der Situation um das Magazin „Compact“ verweisen wir auf die Berichterstattung von rbb24 sowie 1und1.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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