Zukunft des Bürgergeldes: Jobcenter fordert striktere Sanktionen!

Zukunft des Bürgergeldes: Jobcenter fordert striktere Sanktionen!
Die Diskussion um das Bürgergeld in Deutschland nimmt erneut Fahrt auf. Die Reform des Bürgergeldes, die Anfang 2023 in Kraft trat und das zuvor geltende „Hartz IV“-System ablöste, steht im Mittelpunkt einer zunehmend polarisierenden Debatte. [rbb24] berichtet, dass der Geschäftsführer des Jobcenters Spandau, Winfried Leitke, die Unzuverlässigkeit vieler Bürgergeldempfänger kritisiert. Er mahnt eine gesetzliche Grundlage für verstärkte Sanktionen bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen an. Etwa 30 bis 50 Prozent der Kundschaft bei Jobcentern in Berlin erscheine nicht zu vereinbarten Treffen.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ festgelegt, die eine unbürokratischere Handhabung von Sanktionen verspricht. Derzeit können Leistungen bei Nichkooperation um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, was maximal drei Monate andauern kann. Im Jahr 2024 wurden in Berlin rund 44.900 Sanktionen verhängt, wovon etwa 41.000 aufgrund von Nichterscheinens zustande kamen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, plant zusätzlich einen Gesetzentwurf, der die Regelungen für geflüchtete Ukrainer anpasst, sodass deren Anspruch auf Bürgergeld nicht mehr gilt.
Änderungen bei der Anrechnung von Vermögen
Die Regierung plant grundlegende Änderungen bei der Anrechnung von eigenem Vermögen im Rahmen des Bürgergeldes. Ziel ist es, die Grundsicherung flexibler und zeitgemäßer zu gestalten. [br.de] informiert, dass ukrainische Geflüchtete vorerst Anspruch auf Bürgergeld behalten, bis eine neue Regelung verabschiedet wird. Künftig sollen sie wie Asylbewerber behandelt werden. Trotz dieser komplexen Herausforderungen lobt die Arbeitsministerin Bas die Erfolge in der Arbeitsvermittlung. Rund 300.000 ukrainische Geflüchtete und über 700.000 Menschen aus anderen Asylherkunftsstaaten haben bereits einen Job gefunden.
Die Reform wurde unter Hubertus Heil eingeführt und soll auch bei den Kosten und der Effizienz der Arbeitsvermittlung Verbesserungen mit sich bringen. Kritiker aus den Reihen der Union, FDP und AfD bemängeln jedoch die steigenden Kosten des Bürgergeldsystems. 2023 beliefen sich die Aufwendungen für das Bürgergeld auf 42,6 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt seit 2020 bei 563 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 30 Prozent entspricht.
Die Rolle von Sanktionen
Die Sanktionen stellen einen wesentlichen Bestandteil der Reform dar. Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit kann zu empfindlichen Kürzungen der Sozialleistungen führen. [bpb.de] weist darauf hin, dass die vorherige Regelung, wonach Jobcenter verpflichtet waren, jeden Arbeitssuchenden eine zumutbare Beschäftigung anzubieten, mit der Reform des Bürgergeldes abgeschafft wurde. Stattdessen liegt der Fokus nun auf der langfristigen Beschäftigung und Qualifizierung der Arbeitssuchenden.
Leitke fordert einen besseren Datenaustausch zwischen Finanz-, Zoll- und Sozialbehörden zur Bekämpfung von Betrugsfällen im Bürgergeldsystem, die bislang nicht statistisch erfasst sind. Er betont die Notwendigkeit einer weniger polarisierenden Diskussion über das Bürgergeld, die mehr auf Fakten und weniger auf Emotionen basieren sollte. Die Ministerin Bas unterstützt diese Sichtweise und fordert mehr Sachlichkeit in der öffentlichen Debatte.
In Berlin beziehen aktuell rund 445.800 Menschen Bürgergeld, davon gelten etwa 329.000 als erwerbsfähig. Die Entwicklung des Bürgergeldes wird weiterhin kritisch beobachtet, während die politischen Akteure an Lösungen arbeiten, die sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen als auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht werden sollen.