Vorkaufsrecht für marode Immobilien an Warschauer Straße gescheitert!
Vorkaufsrecht für marode Immobilien an Warschauer Straße gescheitert!
Warschauer Straße 25, 10245 Berlin, Deutschland - In Berlin stehen Grundstücke an der Warschauer Straße 25 und der Kopernikusstraße 6 im Fokus der Stadtentwicklung. Diese Immobilien befinden sich in einem maroden Zustand und gehören momentan einem luxemburgischen Fonds, während mehrere Wohnungen leer stehen. Trotz des Wunsches, das Vorkaufsrecht für diese Liegenschaften auszuüben, gibt es aktuell keine Fortschritte. Finanzsenator Stefan Evers hat angekündigt, dass er und die Berlinovo GmbH nicht für das Vorkaufsrecht zuständig sind. Dies wurde in einer aktuellen Mitteilung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg betont, berichtet die Berliner Webseite.
Das Bezirksamt hatte die Vorstellung, dass die Immobilien durch diese Wohnungsgesellschaft erworben und später an eine Genossenschaft weitergegeben werden könnten. Allerdings scheiterte dieses Vorhaben. Evers begründete seinen ablehnenden Standpunkt mit dem Argument, dass der Ankauf unwirtschaftlich sei und keine Zuschüsse zur Verfügung stünden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betont, dass bis zum Ende der Vorkaufsfrist am 12. Juni keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen waren, wie die taz berichtet.
Entwicklung des Vorkaufsrechts
Das ursprüngliche Modell, welches eine Übernahme durch die Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) und Trägerwohnen vorsah, konnte aufgrund höherer Sanierungskosten nicht weiterverfolgt werden. Die Käuferin lehnte zudem eine Abwendungsvereinbarung ab, was bedeutet, dass das Bezirk nicht zum niedrigeren Verkehrswert hätte kaufen können. Das Bezirksamt ist enttäuscht über die Kommunikation zwischen den Behörden und appelliert an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, mehr Ordnung in die Regierung zu bringen. Zudem wurde festgestellt, dass eine Kaufpreisherabsetzung die Erwerbskosten um rund eine Million Euro reduziert hätte.
Aktuell wird die Immobilie in der AG Problemimmobilien des Bezirksamts geführt. Die neuen Eigentümer müssen sich mit der Bauaufsicht sowie mit den Regelungen zum sozialen Erhaltungsrecht und der Zweckentfremdung auseinandersetzen. Das Bezirksamt bleibt jedoch engagiert, Mieter*innen weiterhin zu beraten und zu unterstützen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern, wie das Stadtentwicklungsamt erläutert.
Situationsanalyse
In sozialen Erhaltungsgebieten, in denen die genannten Grundstücke liegen, unterliegt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen speziellen Regelungen, die Genehmigungspflichten erforderlich machen. Diese Regeln wurden eingeführt, um den sozialen Wohnungsbestand zu sichern und finanzielle Belastungen für Mieter:innen zu begrenzen. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Grundstücke mit Wohnungen wird allein durch die Bereitschaft der neuen Eigentümer zur Zusammenarbeit mit dem Bezirk beeinflusst.
Die Mieter:innen und Aktiven vor Ort befürchten die negativen Folgen dieser Entwicklungen. Geplant ist eine Kundgebung an der Kreuzung Warschauer Straße/Kopernikusstraße, um auf die Situation aufmerksam zu machen und Unterstützung für ein gerechtes Wohnen in Berlin zu mobilisieren. Katrin Schmidberger, Sprecherin der Grünenfraktion, bezeichnet die Ablehnung des Vorkaufsrechts als „herben Schlag“ für die Hausgemeinschaft und bestätigt die Dringlichkeit, diese Thematik zu adresieren.
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Ort | Warschauer Straße 25, 10245 Berlin, Deutschland |
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