Urteil im rbb-Prozess: Schlesinger erhält Ruhegeld für Januar 2023!
Am 16. Juli 2025 entschied das Landgericht Berlin über Ruhegeldklage der ehemaligen rbb-Intendantin Schlesinger.

Urteil im rbb-Prozess: Schlesinger erhält Ruhegeld für Januar 2023!
Am 16. Juli 2025 hat das Landgericht Berlin II ein Urteil veröffentlicht, das die Klage der ehemaligen Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger, auf Ruhegeld für den Monat Januar 2023 in Höhe von rund 18.300 Euro stattgibt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Klägerin nur für diesen spezifischen Zeitraum die Zahlung beantragt hatte. Das Gericht ließ offen, ob auch für die Zeit nach Januar 2023 ein Anspruch auf Ruhegeld besteht, was ein weiterer Unsicherheitsfaktor in dieser komplexen Rechtssache ist. Im Zuge des Verfahrens wies das Gericht die Widerklage des rbb, der Schlesinger nachvertragliche Ruhegeldansprüche abspricht, als unzulässig zurück. Gleichzeitig wurde die Klägerin jedoch zu Zahlungen an den rbb in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen verurteilt.
Zu den Pflichtverletzungen zählen unter anderem die Nutzung eines Dienstwagens sowie Reisekostenabrechnungen. Für zwei weitere Pflichtverletzungen, die variable Vergütungen und eine ARD-Zulage betreffen, erließ das Gericht ein Grundurteil, das den Anspruch dem Grunde nach bejaht, jedoch die Höhe für eine spätere Entscheidung vorbehalten bleibt. Die Forderungen des rbb belaufen sich bislang auf rund 1,7 Millionen Euro sowie 88.000 Euro. Die Widerklage wurde in anderen Punkten ebenfalls abgewiesen. Darüber hinaus wird ein weiterer Sachverhalt zum Digitalen Medienhaus in einem separaten Verfahren behandelt.
Konflikt zwischen Schlesinger und rbb
Der Prozess, der am 15. Januar 2025 begann, behandelt nicht nur die Ruhegeldansprüche von Schlesinger, sondern auch die umfangreiche Widerklage des rbb. Schlesinger, die am 15. August 2022 von ihrem Posten als Intendantin abberufen wurde, sieht in der Widerklage einen Versuch, ihr die Altersrente vorzuenthalten. Der rbb fordert Schadensersatz in Millionenhöhe. Laut den Vorwürfen, die dem Verfahren zugrunde liegen, haben Schlesinger und andere ehemalige Führungskräfte gegen Compliance-Regeln verstoßen, wodurch der rbb ebenfalls erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben soll.
Darüber hinaus haben die Ermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Untreue gegen Schlesinger, ihren Mann und den früheren rbb-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf sich mittlerweile auf weitere Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung ausgeweitet. Schlesinger hat laut Berichten nach der Abberufung keinen Anspruch auf Ruhegeld, da ihr Vertrag bei einer außerordentlichen Kündigung dies nicht vorsieht. Der rbb hatte nach der Kündigung alle Zahlungen eingestellt.
Rechtslage und weitere Entwicklungen
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht angefochten werden. Diese Urteile und das damit verbundene Grundurteil (§ 304 ZPO) entscheiden über den Grund des geltend gemachten Anspruchs, jedoch nicht über dessen Höhe, was die Komplexität des Verfahrens weiter erhöht. Die ausführlichen Urteilsgründe werden noch erwartet, die die weitere rechtliche Bewertung ermöglichen.
Zusammengefasst zeigt der Fall Schlesinger die Spannungen und rechtlichen Herausforderungen innerhalb des rbb und wirft ein Licht auf die aktuellen Entwicklungen im Medienrecht. In Deutschland ist es besonders wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Rundfunks zu berücksichtigen, die in verschiedenen Vorschriften geregelt sind, wie im Juristischen Portal dargelegt.