In Spandau wird eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3 gesucht, der die Postleitzahlenbereiche 13585, 13587, 13599, 13627 und 13629 umfasst. Diese Schiedsperson wird benötigt, um vor- und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu klären und nach dem Prinzip „vertragen statt klagen“ zu handeln. Das Berliner Schiedsamtsgesetz legt fest, dass die Schiedsperson in Fällen wie Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Bedrohung und anderen vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig wird. Der Einsatz erfolgt ehrenamtlich für einen Zeitraum von fünf Jahren. Persönliche Voraussetzungen für Bewerber sind unter anderem ein Alter zwischen 30 und 70 Jahren, ein Wohnsitz in Spandau, keine Vorstrafen und keine Einschränkungen in der Verfügung über das eigene Vermögen.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wird die Schiedsperson aus den Bewerbungen auswählen. Bezirksstadtrat Gregor Kempert ermutigt Spandauer Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Durch die geringen Verfahrenskosten können viele Streitigkeiten vor Ort durch einen Vergleich endgültig gelöst werden. Interessierte Personen können sich bis zum 18. Juni 2024 beim Bezirksamt Spandau von Berlin bewerben.
Die Position der Schiedsperson ist von entscheidender Bedeutung, um Konflikte auf lokaler Ebene zu lösen und die Gemeinschaft zu stärken. Durch die Vermittlung von Streitigkeiten und die Förderung einer Kultur der Versöhnung trägt die Schiedsperson dazu bei, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Spandau zu verbessern. Es ist eine Gelegenheit für engagierte Einwohner, einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten und als Vermittler in Konfliktsituationen zu agieren.
Quelle: www.berlin.de