Die Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) hat kürzlich mit einem Bauherrn einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, der es dem Bauherrn ermöglicht, ein altes Haus abzureißen und ein neues zu bauen, das den Bedürfnissen einer geplanten Familie entspricht. Bislang war dieser Prozess aufgrund des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes und der dazugehörigen Verordnung kompliziert. Die Regelungen sahen vor, dass bei einem Abriss von Wohnraum, einschließlich Einfamilienhäusern, die neue Miete auf maximal 9,17 € pro Quadratmeter begrenzt sein sollte und diese Begrenzung für immer im Grundbuch festgehalten werden musste.
Diese Restriktionen führten zu Problemen für Bauherren, da der Wert ihrer Grundstücke sank und finanzierende Banken höhere Zinsen oder keine Finanzierung gewährten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte diese Regelung als verfassungswidrig, woraufhin die Senatsverwaltung begann, die Regeln zu überarbeiten. Der Bezirk Reinickendorf setzt die neuen Regeln bereits um, um den Bau von Wohnraum zu erleichtern.
Die neuen Regeln ermöglichen es dem Bezirk, mit Bauherren öffentlich-rechtliche Verträge über die Anfangsmieten abzuschließen. Es gibt auch spezielle Regelungen für Bauherren, die selbst in den neuen Häusern leben möchten. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen drohen dem Bauherrn Vertragsstrafen, die in die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum reinvestiert werden. Die Bezirksbürgermeisterin betonte die Bedeutung von schnellem Wohnungsbau zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes.
Durch diese neuen Regelungen soll ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz bezahlbaren Wohnraums und der Förderung neuer Wohnraum geschaffen werden. Damit sollen Bauherren unterstützt und der Wohnungsmarkt entlastet werden. Die Unterzeichnung des ersten öffentlich-rechtlichen Vertrags dieser Art zeigt einen Schritt in diese Richtung.
Quelle: www.berlin.de