Nach Sturm: Anlieger müssen Straßen jetzt selbst reinigen!

Nach den jüngsten Stürmen informiert das Bezirksamt Reinickendorf über die Verantwortung der Anlieger zur Straßenreinigung in C-Straßen.
Nach den jüngsten Stürmen informiert das Bezirksamt Reinickendorf über die Verantwortung der Anlieger zur Straßenreinigung in C-Straßen. (Symbolbild/MB)

Nach Sturm: Anlieger müssen Straßen jetzt selbst reinigen!

Reinickendorf, Deutschland - Nach den heftigen Stürmen der vergangenen Woche hat das Bezirksamt Reinickendorf zahlreiche Rückfragen zur Straßenreinigung, insbesondere in den sogenannten C-Straßen, erhalten. Laut den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Berlin fallen diese Straßen in die Klasse „C“. Dies bedeutet, dass die Anliegerinnen und Anlieger selbst für die Reinigung von Straßenkehricht, Laub sowie kleineren Ästen und Zweigen verantwortlich sind. Diese Verpflichtung bleibt auch nach den jüngsten Unwettern bestehen, wie berlin.de berichtet.

Die Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) weist darauf hin, dass größere Äste auf dem Unterstreifen des Gehwegs abgelegt werden sollten, sofern dieser ausreichend breit ist. Andernfalls können die Äste an den Fahrbahnrand gelegt werden. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, müssen solche Ablagestellen mit Flatterband kenntlich gemacht werden.

Verantwortlichkeit der Anlieger

Die Straßenreinigungspflicht (SRP) ist in Deutschland ein wesentliches Element der öffentlichen Sicherheitsmaßnahmen. Diese Pflicht, die Anwohner entlang öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze betrifft, ist in den Straßenreinigungsgesetzen der Bundesländer und kommunalen Satzungen festgeschrieben. Ziel ist es, die Sauberkeit und Sicherheit öffentlicher Verkehrsflächen zu gewährleisten. Kanzlei-Herfurtner.de erklärt, dass die SRP die Entfernung von Schmutz, Unrat, Laub, Schnee und Eis umfasst.

Im Allgemeinen sind die Kommunen für die Straßenreinigung zuständig, können diese Pflicht jedoch auf die Anlieger übertragen. Je nach kommunalen Satzungen ist der Umfang und die Frequenz der Reinigungsarbeiten unterschiedlich geregelt. Daher sind Anlieger häufig für die regelmäßige Säuberung sowie die Beseitigung von Laub und Schnee verantwortlich.

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen

Die Nichtbeachtung der Straßenreinigungspflicht kann zu Ordnungswidrigkeiten führen, die mit Bußgeldern belegt sind. Diese variieren regional und können zwischen etwa 15 Euro und mehreren hundert Euro betragen. Auch Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden, insbesondere wenn Dritte durch die Vernachlässigung der SRP geschädigt werden.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2014 klärt, dass nur die Straßenreinigungspflicht und nicht der Winterdienst auf Anlieger übertragen werden kann. Es ist erkennbar, dass viele Kommunen in ihren Satzungen Formulierungsfehler aufweisen. Ein Anlieger hatte argumentiert, dass er nicht gegen das Straßenverkehrsrecht verstoßen könne, wenn er die Straße reinigen müsse. Das Gericht entschied, dass die Inanspruchnahme privater Straßenreiniger rechtlich erlaubt ist, solange diese die entsprechenden Vorgaben wie das Tragen von Warnkleidung beachten. Strunz-Alter.de erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die kommunikative Verantwortung der Anlieger.

Anlieger, die professionelle Reinigungsunternehmen beauftragen, um ihrer Pflicht nachzukommen, haben die Möglichkeit, die Kosten dafür auf ihre Mieter umzulegen, sofern dies im Mietvertrag verankert ist. Dennoch bleibt die rechtliche Verantwortung für Schäden oder Verstöße bei den Anliegern.

Die Bezirksstadträtin Substantielle wies zudem darauf hin, dass die organisatorischen Details zur Abholung größerer Äste durch das Bezirksamt viel Zeit in Anspruch nehmen können, da eine Vielzahl an Meldungen eingehen. Für die Abholung wird um eine E-Mail mit Standortangabe an gartenbau@reinickendorf.berlin.de gebeten, um die Logistik der Einsätze zu optimieren.

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OrtReinickendorf, Deutschland
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