Neues Kopftuchverbot in Berlin? Gesetzesänderung für Schulen steht bevor!
Berlin plant eine Reform des Neutralitätsgesetzes, um das Tragen von Kopftüchern für Lehrerinnen zu regulieren.

Neues Kopftuchverbot in Berlin? Gesetzesänderung für Schulen steht bevor!
Das Berliner Neutralitätsgesetz, das seit 2005 das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole für Landesbeschäftigte in Schulen, Polizei und Justiz untersagt, steht aktuell im Fokus einer potenziellen Reform. Dies ergibt sich aus einer kürzlich erfolgten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die besagt, dass das Land Berlin muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verwehren darf. Ein entsprechender Beschluss zur Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin wurde nicht zur Entscheidung angenommen, was die Rechtmäßigkeit des bestehenden Gesetzes in Frage stellt. Diese Entwicklung wird von vielen Seiten beobachtet und kommentiert.
Eine Schulleiterin hat kürzlich eine Lehrerin mit Kopftuch eingestellt, was nach dem gegenwärtigen Gesetz nicht zulässig ist. Das BAG hatte bereits im August 2020 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot nur unter der Voraussetzung durchgesetzt werden kann, dass eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die Neutralität des Staates besteht. Die Rechtsauffassung wurde von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2015 unterstützt, die das Tragen von Kopftüchern im Schuldienst als zulässig erklärte.
Reformen und Widerstände
Die Reform des Neutralitätsgesetzes, die von den Regierungsparteien CDU und SPD vor der bevorstehenden Sommerpause angestrebt wird, würde eine wesentliche Anpassung bedeutet. Nach den neuen Regelungen könnte das Tragen religiöser Symbole nur dann verboten werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität nachgewiesen werden kann. Jura-Professorin Kirsten Wiese erklärte, dass ein Verbot nur in Ausnahmefällen zulässig sei, unter anderem wenn eine Lehrerin missionarisch wirken sollte. Diese Reform würde jedoch das bestehende Verbot für Polizei und Justiz nicht berühren.
Die Bildungssenatorin Lena Kreck von der Linken fordert in diesem Zusammenhang eine rasche Änderung des Neutralitätsgesetzes. Sie wies darauf hin, dass das pauschale Kopftuchverbot für Pädagoginnen in Berlin nicht länger Bestand haben kann und dass auch andere Regelungen im Gesetz überprüft werden müssten. Kritiker, insbesondere von den Grünen und der Linken, sehen das neue Gesetz als diskriminierend an und fordern umfassendere Änderungen.
Statistische Lücken und Perspektiven
Hinzu kommt, dass offizielle Zahlen zu kopftuchtragenden Lehrerinnen in Berlin nicht existieren, was die politische Diskussion erschwert. Dennoch rechnet die besagte Schulleiterin damit, dass eine Reform des Gesetzes zu einer erhöhten Zahl von Bewerbungen von kopftuchtragenden Lehrerinnen führen könnte.
Die Komplexität des Themas wird durch die Tatsache verstärkt, dass in anderen Bundesländern das Tragen religiöser Kleidungsstücke innerhalb von Polizei und Justiz teilweise zulässig ist. Der Diskurs um das Neutralitätsgesetz und die damit verbundenen Rechte im Bildungsbereich bleibt ein kontroverses Thema, das sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Dimensionen aufwirft. Besonders im pädagogischen Bereich wird eine Offenheit und Pluralität gefordert, was mit den gegenwärtigen Gesetzen in Konflikt steht. Während der Staat Einfluss auf das äußere Gepräge von Amtshandlungen hat, bleibt offen, inwiefern diese Abwägungen den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht werden.
Zusammenfassend zeigt sich, dass das Thema des Neutralitätsgesetzes in Berlin nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Implikationen hat. Ob die angestrebten Reformen tatsächlich zu einer faireren Regelung führen, bleibt abzuwarten.