Mutter nach fast-ertrinkender Tochter im Schwimmbad verurteilt!

Mutter nach fast-ertrinkender Tochter im Schwimmbad verurteilt!

Berlin-Lankwitz, Deutschland - Am 16. Juli 2025 wurde eine 23-jährige Mutter vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie wurde der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen, nachdem sie ihre vierjährige Tochter am 14. November 2024 in einem Stadtbad in Berlin-Lankwitz unbeaufsichtigt ließ. Während sie selbst schwimmen ging, setzte sie ihr Kind auf eine Bank und hatte es kurze Zeit nicht im Blick, ohne jemand anderen um Aufsicht zu bitten.

Ein Badegast fand das Mädchen schließlich leblos in einem anderen Becken des Schwimmbades. Rettungskräfte konnten das Kind zweimal reanimieren, und es musste für einen Tag künstlich beatmet werden. Die Richterin betonte in ihrem Urteil, dass ein kleines Kind in der Nähe von Wasser niemals alleine gelassen werden darf. Das Mädchen trug keine Schwimmhilfe zu dem Zeitpunkt, und es besteht die Möglichkeit, dass es gesundheitliche Folgeschäden erlitten hat. Die Mutter erklärte immer wieder, es sei nur ein kurzer Moment gewesen, in dem sie ihre Tochter nicht gesehen habe.

Aufsichtspflichten im Schwimmbad

In diesem Fall stellt sich zudem die Frage nach der Haftung der Bademeister und des Schwimmbadbetreibers. Bademeister sind verantwortlich für die Beaufsichtigung der Badegäste und können bei Verletzung der Aufsichtspflicht für Unfälle verantwortlich gemacht werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sie abgelenkt oder abwesend sind. Wenn ein Unfall dazu führt, dass ein Kind zu Schaden kommt, könnte auch der Betreiber des Schwimmbades haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise zu wenig Aufsichtspersonal vorhanden ist oder die Aufsicht unzureichend organisiert war anwaltauskunft.de.

Ein prägnantes Beispiel zeigt, dass Eltern ebenso eine wesentliche Mitverantwortung tragen. Sie sollten darauf achten, dass Kinder sich nur in sicheren Bereichen aufhalten. Wenn ein Kind im Schwimmerbecken verunglückt, wird die Haftung des Schwimmbades in der Regel geringer, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben anwaltauskunft.de.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Gerichtsurteile

Um die Pflichten der Badeaufsicht zu konkretisieren, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem separaten Fall entschieden, dass Badeaufsichten den Badebetrieb beobachten, Gefahrensituationen überwachen und im Notfall schnell helfen müssen. In einem anderen Urteil des BGH wurde zudem geklärt, dass die Beweislast umgekehrt werden kann, wenn eine grobe Pflichtverletzung der Badeaufsicht nachgewiesen werden kann rsw.beck.de.

In dem verhandelten Fall hatte eine Klägerin, die aufgrund eines Badeunfalls schwerste Hirnschäden erlitt, nicht nachweisen können, dass ihre Gesundheitsprobleme bei schnellerer Rettung vermieden worden wären. Dies zeigt, wie schwierig es ist, im Falle von Badeunfällen die genauen Umstände und Verantwortlichkeiten zu klären. Solche rechtlichen Fragen und Urteile sind entscheidend, um zukünftige Beschwerden und Ansprüche im Zusammenhang mit Badeunfällen zu regeln.

Das Urteil gegen die Mutter ist noch nicht rechtskräftig, und die Verantwortung im Schwimmbad bleibt ein komplexes Thema, bei dem immer wieder rechtliche Klärungen erforderlich sind.

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OrtBerlin-Lankwitz, Deutschland
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