Gerichtsurteil: Teilzeitkräfte jetzt gleichberechtigt bei Überstunden!

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten: Diskriminierung bei Überstundenregelungen gekippt.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten: Diskriminierung bei Überstundenregelungen gekippt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten: Diskriminierung bei Überstundenregelungen gekippt.

Gerichtsurteil: Teilzeitkräfte jetzt gleichberechtigt bei Überstunden!

Am 9. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eine richtungsweisende Entscheidung zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten getroffen. In dem Fall wurde einer Teilzeitkraft im Einzelhandel, die in den letzten sechs Monaten 62 Stunden über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hatte, eine Benachteiligung vorgeworfen. Das Gericht stellte fest, dass die tarifvertragliche Regelung, die Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte (38 Stunden) vorsieht, gegen das Gesetz verstößt und somit diskriminierend ist. Dies stellte berlin.de klar.

Die Mitarbeiterin forderte Überstundenzuschläge für die geleisteten Überstunden, die ihr jedoch vom Einzelhandelsunternehmen verweigert wurden. Das Unternehmen berief sich dabei auf die tarifliche Regelung und den Schutz der Tarifautonomie. Das Gericht gab der Klage im Wesentlichen statt und betonte, dass die Regelung Teilzeitbeschäftigte ungerechtfertigt benachteilige. Diese Diskriminierung sei nicht durch sachliche Gründe wie arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu rechtfertigen, wie das Gericht feststellte.

Gleichstellung für Teilzeitkräfte

Die Entscheidung des Landesarbeitgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten. Das Gericht entschied, dass Überschreitungen der individuellen Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ebenfalls Mehrarbeitszuschläge auslösen müssen. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften getan. Eine tarifvertragliche Anpassung durch die Tarifvertragsparteien ist laut dem Gericht nicht vorrangig, wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist. Tatsächlich wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht für das unterlegene Einzelhandelsunternehmen zugelassen, was einen weiteren rechtlichen Klärungsbedarf signalisiert.

Darüber hinaus hat der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten, ob die derzeitige Regelung zur Zahlung von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte zulässig ist. In einem weiteren Fall betrifft dies eine Pflegekraft, die 40 % der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten arbeitet. Ihr Haustarifvertrag sieht eine ähnliche Regelung vor, die keine Zuschläge oder Zeitgutschriften für geleistete Mehrarbeit vorsieht. Auch in diesem Fall wurde die Ungleichbehandlung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten angeprangert und die Rechtsprechung in diesem Bereich als uneinheitlich beschrieben, wie LTO berichtet.

Rechtlicher Rahmen und Forderungen

Der rechtliche Rahmen, in dem diese Diskussion stattfindet, basiert auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). § 4 Absatz 1 besagt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Dies bezieht sich auch auf das Entgelt und andere Leistungen, die entsprechend dem Arbeitszeitanteil zu gewähren sind. Die Diskriminierung wegen Geschlechts wird in diesem Kontext ebenfalls beleuchtet, wie einer der Klägerinnen, die aufgrund ihrer Situation eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes forderte.

Die Thematik um die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bleibt komplex und fordert eine rechtliche Klärung sowohl in der Praxis als auch auf einer gesetzlichen Ebene. Sowohl arbeit-und-arbeitsrecht.de als auch die aktuellen Entscheidungen der Gerichte zeigen, dass der Schutz von Teilzeitkräften und die Durchsetzung ihrer Rechte in Zukunft weiterhin im Fokus stehen müssen.