Gericht erlaubt Protestcamp Vereint für Palästina! vor Kanzleramt!

Gericht erlaubt Protestcamp Vereint für Palästina! vor Kanzleramt!

Washingtonplatz, 10115 Berlin, Deutschland - Am 17. Juli 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass das Dauer-Protestcamp mit dem Motto „Vereint für Palästina!“ weiterhin auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt stattfinden kann. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen und unterliegt allerdings strengen Lärmschutzauflagen, um die Arbeitsfähigkeit des Bundeskanzleramtes nicht zu beeinträchtigen. Das Camp, das seit dem 15. Juni 2025 dort abgehalten wird, ist als Versammlung angemeldet und verfolgt das Ziel, auf die Situation in Palästina aufmerksam zu machen.

Besonderheiten gab es am 14. Juli 2025, als die Polizei Berlin die Verlegung der Versammlung auf den Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof anordnete. Der Grund für diese Maßnahme waren die hohen Lärmemissionen, die insbesondere durch tonverstärkende Geräte und Trommeln verursacht wurden. Trotz der Aufforderung zeigten die Teilnehmenden, dass sie der Anordnung zunächst nachkamen. Ein am gleichen Tag eingegangener Eilantrag wies jedoch teilweise Erfolg auf.

Richterliche Auflagen und Lärmschutz

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erkannte die Gefahren, die von den Lärmemissionen ausgingen, und stellte fest, dass diese die Funktionsfähigkeit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigten. Daher entschieden die Richter, dass die Verlegung des Versammlungsortes nicht notwendig sei. Stattdessen reichten Lärmauflagen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es wurde jedoch die Verwendung von Hilfsmitteln zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen untersagt, darunter Lautsprecher, Schlaginstrumente sowie Sprachrohre und Megafone.

Die Polizei Berlin hat bereits gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dies wirft die Frage auf, wie der Rechtsrahmen für solch bewusst lautstark gestaltete Versammlungen zukünftig aussehen wird.

Rechtlicher Kontext und Versammlungsrecht

Das BVerwG entschied, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmer einer Versammlung nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts fällt. Diese Entscheidung stellt klar, dass die Behörden keine Verpflichtung haben, Pläne so zu gestalten, dass sie unter das Versammlungsrecht fallen. Damit wird deutlich, dass bei der Planung von Protestaktionen sorgfältig auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen geachtet werden muss, um unerwartete rechtliche Folgen zu vermeiden.

Die Entwicklungen rund um das Protestcamp in Berlin und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen über das Versammlungsrecht sowie die Möglichkeit zur Unterbringung von Teilnehmenden zeigen, wie wichtig es ist, im Vorfeld ordnungsgemäß zu planen, um einen gesetzlichen Rahmen zu wahren, der sowohl die Meinungsfreiheit als auch die öffentliche Ordnung schützt.

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OrtWashingtonplatz, 10115 Berlin, Deutschland
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