Seit dem 1. Januar 2023 müssen Gastronominnen in Berlin gemäß dem Verpackungsgesetz zusätzlich Mehrwegoptionen vorhalten, wenn sie Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen anbieten. Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg führte am 28. September eine Kontrolle durch und stellte dabei 50 Verstöße fest. Diese umfassten sowohl das Nichtvorhandensein von Mehrweggeschirr als auch die Verwendung von verbotenen Styroporverpackungen und Einwegplastikbesteck. Gastronominnen, bei denen wiederholt Verstöße festgestellt wurden, müssen mit Bußgeldern rechnen. Bezirksstadträtin Annika Gerold betonte die Bedeutung der Müllreduzierung und Nachhaltigkeit und forderte die Senatsverwaltung auf, den Bezirken mehr Personal zur Verfügung zu stellen, um die Aufgaben umsetzen zu können. Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht in Berlin hat lokale Auswirkungen auf die Gastronomiebranche in Friedrichshain-Kreuzberg. Gastronominnen müssen nun zusätzliche Mehrwegoptionen bereitstellen, um den Vorschriften des Verpackungsgesetzes zu entsprechen. Dies kann zu höheren Kosten für die Betriebe führen, da Mehrweggeschirr und -becher möglicherweise angeschafft werden müssen. Gleichzeitig soll das Müllaufkommen in Friedrichshain-Kreuzberg reduziert werden, was positive Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Die Kontrollen des Ordnungsamtes zeigen, dass noch nicht alle Gastronomiebetriebe die neuen Vorschriften einhalten. Dies deutet darauf hin, dass weitere Aufklärungs- und Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sein könnten. Eine verantwortungsvolle Abfallwirtschaft ist nicht nur für die Nachhaltigkeit wichtig, sondern auch für das positive Image des Bezirks. Gastronominnen, die die Mehrwegangebotspflicht vernachlässigen, könnten Kunden verlieren und möglicherweise auch mit Geldstrafen konfrontiert werden. Es ist daher im Interesse der Unternehmen, die neuen Vorschriften zu beachten und umzusetzen. Quelle: Gemäß einem Bericht von www.berlin.de
NAG Redaktion
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