Am 20. März 2025 beginnt um 13:30 Uhr am DFB-Sportgericht in Frankfurt am Main eine brisante Verhandlung, in der der VfL Bochum Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den 1. FC Union Berlin einlegt. Der Vorfall, der zu diesem Einspruch führte, ereignete sich am 14. Dezember 2024: Während des Spiels, das mit 1:1 endete, wurde Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen, das aus dem Union-Fanblock geworfen wurde. Drewes musste daraufhin das Spielfeld verlassen und wurde ärztlich untersucht, doch die Partie wurde ohne ihn fortgesetzt, was zu einem sogenannten „Nichtangriffspakt“ zwischen den beiden Mannschaften führte, wie [RBB24] berichtet.
In der kommenden Sitzung wird unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz das Verfahren behandelt, bei dem unter anderem Drewes, Trainer Dieter Hecking und Spieler Felix Passlack als Zeugen auftreten. Der Bochumer Geschäftsführer Ilja Kaenzig äußerte sich klar und betonte, dass die Mannschaft nur „unter Protest“ weiterspielen konnte. Er argumentierte, dass der Schiedsrichter das Spiel hätte abbrechen müssen. Zudem sprach Kaenzig von einer „Täter-Opfer-Umkehr“, als Drewes vorgeworfen wurde, die Situation schauspielerisch übertrieben zu haben. Wissenschaftliche Beweise und ärztliche Atteste zu Drewes’ Gesundheitszustand werden in dem Verfahren eine zentrale Rolle spielen, wie [Tagesspiegel] feststellt.
Die Folgen des Vorfalls und mögliche Entscheidungen
Das DFB-Sportgericht wird bei seiner Entscheidung vor einigen schwierigen Fragen stehen. War die Verletzung von Drewes so gravierend, dass sie die Spiellage entscheidend beeinflusste? Herrscht die Möglichkeit, dass das Ergebnis nachträglich beeinflusst wird? Ein Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da ein Einspruch bei Spielunterbrechungen als Grundlage für eine neue Wertung dienen kann. Gleichzeitig muss Union Berlin mit Konsequenzen rechnen, da der Fan, der das Feuerzeug geworfen hat, identifiziert wurde und rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet wurden.
RBB24