In Berlin gab es am Freitag einen bedeutenden diplomatischen Austausch. Kenias Präsident William Samoei Ruto besuchte die deutsche Hauptstadt und traf sich mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Bei diesem Anlass wurde ein Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Kenia unterzeichnet, welches das beiderseitige Engagement zur besseren Steuerung der Zuwanderung fördern soll.
Migrationsabkommen spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Politik zur Eindämmung der illegalen Zuwanderung. Diese Abkommen schaffen legale Wege für Zuwanderer, insbesondere Fachkräfte in Bereichen wie IT und Pflege, nach Deutschland zu kommen. Im Gegenzug verpflichten sich die Partnerländer, ihre Bürger, die abgeschoben werden sollen, wieder aufzunehmen. Bisher scheiterten viele Rückführungen an der mangelnden Kooperation der Herkunftsländer.
Unterzeichnung im Kanzleramt
Das Abkommen mit Kenia wurde von Innenministerin Nancy Faeser und dem kenianischen Außenminister Musalia Mudavadi im Beisein von Präsident Ruto und Kanzler Scholz unterzeichnet. Laut „Deutschlandfunk“ leben derzeit etwa 15.000 Kenianer in Deutschland, von denen rund 800 ausreisepflichtig sind, da ihnen die Aufenthaltsgenehmigung fehlt.
Am kommenden Sonntag und Montag wird Scholz Usbekistan besuchen, wo ein weiteres Abkommen mit diesem Land unterzeichnet werden soll. Usbekistan und Kenia zählen jedoch nicht zu den Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern in Deutschland. In Deutschland leben aktuell 203 ausreisepflichtige Usbeken, von denen 136 geduldet sind. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 225.000 ausreisepflichtige Migranten, wobei Kenianer und Usbeken nur 0,45 Prozent dieser Zahl ausmachen.
Diese Abkommen sind Teil einer umfassenden Strategie, legale Einwanderung zu fördern und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu erleichtern. Um diese Zielsetzung zu erreichen, wurde Joachim Stamp (FDP) als Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung ernannt. Seit dem letzten Jahr führt er Gespräche mit verschiedenen Ländern wie Moldau, Kirgisistan, Kolumbien, Ghana und den Philippinen, um ähnliche Vereinbarungen zu treffen.
Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf web.de.
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