NAG/NAG Redaktion –
In Berlin-Mitte wurde am Freitag ein ganz besonderer Vorlesetag gefeiert, der nicht nur die Herzen der Kinder berührte, sondern auch auf ein ernstes Problem aufmerksam machte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser besuchte den Fröbel-Kindergarten Charité und brachte ein Buch mit, um den Kleinen vorzulesen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des bundesweiten Vorlesetags statt, der seit 2004 von der Stiftung Lesen organisiert wird. Laut einer Studie der Stiftung Lesen haben viele Kinder nicht die Möglichkeit, regelmäßig vorgelesen zu bekommen, was ihre Bildungschancen erheblich beeinträchtigt. Jedes fünfte Kind schaut selten oder nie mit seinen Eltern ein Buch an, wie [Morgenpost](https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article407694267/vorlesetag-ministerin-faeser-ueberrascht-kinder-in-berlin-mitte.html?womort=Charlottenburg-Wilmersdorf) berichtete.
Im Kindergarten herrschte eine fröhliche Atmosphäre, als die Kinder mit lautem Gelächter und strahlenden Gesichtern den Raum erfüllten. Faeser und Jörg F. Maas, Geschäftsführer der Stiftung Lesen, lasen den Kindern die Geschichte „Fuchs und Bär“ vor. Die Kleinen lauschten gebannt, während sie die bunten Bilder betrachteten. Doch der Vorlesetag hatte nicht nur einen unterhaltsamen Charakter; er war auch eine dringende Aufforderung, das Vorlesen ernst zu nehmen. Eine PISA-Studie aus 2018 zeigte, dass etwa 20 Prozent der 15-Jährigen Schwierigkeiten haben, Texte zu verstehen. Dies ist alarmierend, denn die Leseleistungen der Schüler haben sich im internationalen Vergleich verschlechtert.
Ein Aufruf zur Leseförderung
Die Veranstaltung endete mit einem Geschenk für jedes Kind: Ein Buch der Lesemaus mit dem Titel „Unsere kunterbunten Vorlesegeschichten“. Das Ziel ist klar: Eltern sollen ihre Kinder zum Lesen anregen und ihnen die Freude an Büchern näherbringen. Faeser betonte die Bedeutung des Vorlesens für die Entwicklung der Kinder und die Verbesserung ihrer Bildungschancen.
Doch während die Kinder im Kindergarten von der Freude des Lesens profitierten, sorgt ein anderes Thema für Aufregung in der Hauptstadt. Die umstrittene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ wird nun vom Bundesgerichtshof behandelt. Eine Frau wurde vom Landgericht Berlin wegen der Verbreitung dieser Parole, die mit der terroristischen Organisation Hamas in Verbindung gebracht wird, verurteilt. Das Urteil ist umstritten, da es bundesweit unterschiedliche Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Die Verteidigung hat Revision eingelegt, was bedeutet, dass der Fall nun auf höchster Ebene geklärt werden muss, wie [rbb24](https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/11/bundesgerichtshof-parole-from-the-river-to-the-sea-revision-urte.html) berichtet.
Die Parole, die von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten wurde, wird als ein Kennzeichen der Hamas angesehen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass die Angeklagte sich der terroristischen Verbindungen bewusst war, als sie die Parole über ihr öffentliches Instagram-Profil verbreitete. Die Geldstrafe von 1.300 Euro, die gegen sie verhängt wurde, könnte weitreichende Folgen für die rechtliche Bewertung ähnlicher Fälle haben.
Inmitten dieser beiden Ereignisse wird deutlich, wie wichtig Bildung und die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen sind. Während im Kindergarten die Grundlagen für eine bessere Zukunft gelegt werden, zeigt der Fall um die Parole, wie komplex und herausfordernd die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind.