Baumschutz in Berlin: Regeln für gefährdete Bäume im Fokus!
Baumschutz in Berlin: Regeln für gefährdete Bäume im Fokus!
Eichborndamm 215, 13437 Berlin, Deutschland - Das Bezirksamt Reinickendorf hat aktuelle Regelungen zur Baumschutzverordnung in Berlin betont und fordert die Bürger zur Beachtung auf. Insbesondere geht es um den Schutz von Bäumen auf Privatgrundstücken, deren Beseitigung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Bei drohender Gefahr für Personen oder Sachwerte dürfen geschützte Bäume jedoch zurückgeschnitten oder entfernt werden, ohne dass eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Diese Maßnahme muss jedoch unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden, wie berlin.de informiert.
Für eine rechtmäßige Beseitigung oder Rückschnitt müssen die objektiven Gefährdungen klar nachgewiesen werden, etwa durch fotografische Dokumentation. Diese Nachweise sind dann dem zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt vorzulegen. Die Meldung an die Behörde kann dabei über ein Online-Formular, per E-Mail an baumschutz@reinickendorf.berlin.de oder postalisch geschehen. Die Adresse des Umwelt- und Naturschutzamtes lautet Eichborndamm 215, 13437 Berlin. Aufgrund der aktuellen Schadenslage sind allerdings Verzögerungen in der Bearbeitung möglich.
Baumschutzverordnung im Detail
Die Baumschutzverordnung, die am 11. Januar 1982 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, sowohl die Lebensgrundlagen wildlebender Tiere zu sichern als auch das Stadtklima zu verbessern und das Orts- sowie Landschaftsbild zu schützen. Geschützt sind unter anderem Laubbäume, Waldkiefern, Walnüsse und Türkische Baumhaseln, solange diese bestimmte Stammumfänge aufweisen. Ein einstämmiger Baum muss einen Mindestumfang von 80 cm haben, während mehrstämmige Bäume mindestens einen Stamm mit einem Umfang von 50 cm aufweisen müssen. Der Umfang wird 130 cm über dem Boden gemessen gartenfreunde-berlin.de.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schutzvorschriften nur für Privatpersonen und private Unternehmen gelten. Bäume, die in öffentlichen Grünanlagen oder auf Straßen stehen, fallen nicht unter den Schutz. Auch Bäume auf Dachgärten oder in Pflanzencontainern sind nicht geschützt. Maßnahmen, die den Baumschutz gefährden, wie das Beseitigen oder Schädigen von Bäumen, sind ohne Genehmigung verboten, wobei Ausnahmen für kranke Bäume oder unzumutbare Nutzungseinschränkungen bestehen, die durch das Bezirksamt genehmigt werden müssen gruene-liga-berlin.de.
Pflichten und Ordnungswidrigkeiten
Eigentümer und Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, geschützte Bäume zu erhalten und ordnungsgemäß zu pflegen. Dazu gehören unter anderem Schutzmaßnahmen wie Einzäunungen und geeignete Bewässerung. Bei Verstößen gegen diese Verordnung drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen. Zudem müssen bei der Genehmigung zur Beseitigung ökologischer Ausgleich und Ersatzpflanzungen eingeplant werden, um die Umweltbelastungen abzuschwächen.
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Ort | Eichborndamm 215, 13437 Berlin, Deutschland |
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