Ab Oktober: Rundfunkbeitrag für viele Studierende Geschichte!
Ab Oktober 2025 entfällt der Rundfunkbeitrag für viele Studierende und Bürger mit geringem Einkommen. Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen.

Ab Oktober: Rundfunkbeitrag für viele Studierende Geschichte!
Ab dem 1. Oktober 2025 treten neue Regelungen zum Rundfunkbeitrag in Kraft, die zahlreiche Bürger entlasten sollen. Vor allem Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, profitieren von diesen Änderungen. Laut der Berliner Zeitung können sie einen Antrag auf Befreiung von der monatlichen Zahlung von 18,36 Euro stellen. Damit erhöht sich die Zahl der Personen, die von der Beitragspflicht befreit werden können.
Bisher mussten viele Studierende trotz BAföG den vollen Betrag zahlen, während nur diejenigen Anspruch auf Befreiung hatten, die zusätzliche Sozialleistungen erhielten. Mit der neuen Regelung soll sich dies ändern und eine spürbare Entlastung für einkommensschwächere Studierende geschaffen werden. Schätzungen zufolge könnten rund 66.000 Erstsemester, die BAföG beziehen, von dieser Regelung profitieren, was eine jährliche Ersparnis von bis zu 220,32 Euro bedeutet, betont Ruhr24.
Befreiung für verschiedene Gruppen
Die Reform betrifft nicht nur Studierende, sondern auch mehrere andere Gruppen mit geringem Einkommen. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Blinde und bestimmte schwerbehinderte Menschen können ebenfalls einen Befreiungsantrag stellen. Auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Wichtig ist, dass ein Antrag auf Befreiung aktiv beim Beitragsservice gestellt werden muss. Dafür sind Nachweise erforderlich, die belegen, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem können BAföG-Empfänger ihre Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner von der Beitragspflicht befreien lassen. Erasmus-Studierende oder Stipendiaten, die BAföG erhalten, müssen jedoch die reguläre Gebühr zahlen, es sei denn, sie erhalten zusätzlich BAföG.
Praktische Hinweise zur Antragsstellung
Der Antrag auf Befreiung muss online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen an den Beitragsservice gesendet werden. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung; rückwirkende Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, sind in der Regel nicht beitragspflichtig, sofern die Eltern den Beitrag bereits zahlen.
Die Regelung ist Teil eines umfangreichen Solidarmodells, mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert wird. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen vor allem die finanziellen Belastungen für diejenigen verringern, die bisher aufgrund ihrer Einkommenssituation den Rundfunkbeitrag nicht leisten konnten. Weitere Details zur Situation von Studierenden in Bezug auf den Rundfunkbeitrag finden sich auf der offiziellen Informationsseite unter rundfunkbeitrag.de.