Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben zusammen mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. Diese Vereinbarung soll die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen maximieren und insbesondere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren schützen. Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart und Light + Building in Frankfurt statt. Laut ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk ist diese Vereinbarung ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen. ZVEH-Präsident Stefan Ehinger ergänzt, dass diese Vereinbarung die Anforderungen an Betriebe beider Verbände umfasst und ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Zusammenarbeit entwickelt. Das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben wird nun durch Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig werden Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern durch E-Handwerksbetriebe definiert. Eine zentrale Anforderung der Vereinbarung ist die klare Regelung zur Absturzsicherung. E-Handwerker dürfen nur mit Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüsten auf Dächern arbeiten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, dient als Hilfestellung für die Betriebe. Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, betont, dass Absturzunfälle bei der Montage von PV-Anlagen die Hauptursache für schwere Verletzungen von E-Handwerkern sind. Des Weiteren wurde in der Vereinbarung festgelegt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen vorhanden sind. Zu den Bestandteilen dieser Vereinbarung gehören eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung. Die Vereinbarung tritt am 1. April 2024 in Kraft und stellt einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar. Sie unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche. Kontaktinformationen: - Maren Cornils, Pressesprecherin, Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Telefon: +49 69 247747-28, E-Mail: m.cornils@zveh.de, Website: www.zveh.de - Claudia Büttner, Pressesprecherin, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Telefon: +49 221-398038-12, E-Mail: cbuettner@dachdecker.de, Website: www.dachdecker.de - Christian Sprotte, Pressesprecher, Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Telefon: +49 221 3778-5521, E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de, Website: www.bgetem.de - Katrin Lemcke-Kamrath, Pressestelle, Stabsabteilung Kommunikation, BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Telefon: +49 30 85781-461, E-Mail: Katrin.Lemcke-Kamrath@bgbau.de, Website: www.bgbau.de Tabelle zum Thema: | Anforderungen der Vereinbarung | |-----------------------------| | - Klare Regelungen zur Absturzsicherung| | - Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten | | - Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) | | - Elektrofachkräfte bei Dachdeckerbetrieben | Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Anforderungen, die in der Vereinbarung festgelegt sind, um die Sicherheit bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu maximieren. Sie beinhaltet klare Regelungen zur Absturzsicherung, die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen. Außerdem wird definiert, dass Elektrofachkräfte bei Dachdeckerbetrieben arbeiten müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / ots
Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / ots