Reimann zum Notfallgesetz: Ein erster Schritt in die richtige Richtung
Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung äußert sich Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, zu dem geplanten NotfallGesetz (NotfallG). Sie betont, dass die Initiative der Ampelregierung zur Bewältigung der chronischen Überlastung von Notaufnahmen in Deutschland ein sinnvoller und richtiger Schritt ist. Mit dem Gesetz soll die Erreichbarkeit der Akutversorgung verbessert und der Weg zur notwendigen Ambulantisierung geebnet werden.
Ein zentraler Aspekt des NotfallGesetzes sind die geplanten Akutleitstellen und die Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Diese sollen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten künftig strukturierten und geregelten Zugang zu akuten medizinischen Versorgungsleistungen erhalten.
Dennoch betont Reimann, dass das NotfallGesetz nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern im Kontext weiterer Reformgesetze, insbesondere der Krankenhausreform (KHVVG), umgesetzt werden muss. Nur so könne eine erfolgreiche Ambulantisierung der Notfallversorgung gewährleistet werden.
Reimann hebt außerdem hervor, dass auch die ambulante Versorgung für ihre Rolle in der Akutversorgung vorbereitet werden müsse. Angesichts knapper Personalressourcen sollten diese gezielt eingesetzt und die Versorgungsaufträge verbindlich definiert werden. Zudem sollte die Ausrichtung der Versorgung am konkreten Bedarf erfolgen.
Jedoch äußert Reimann auch Bedenken hinsichtlich einiger Aspekte des Gesetzes. Sie kritisiert die geplante Ausweitung von medizinisch fragwürdigen Checkup-Untersuchungen und Disease Management-Programmen, da diese in die falsche Richtung gehen würden. Sie plädiert dafür, den Fokus auf eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung zu legen.
Außerdem fordert Reimann eine zügige und umfassende Einbindung des Rettungsdienstes in das NotfallGesetz. Ihrer Meinung nach sollte die geplante Reform der Rettungsstellen konzeptionell in das Gesetz integriert werden, um ein ganzheitliches Konzept zur Verbesserung der Notfallversorgung zu schaffen.
Die Äußerungen von Dr. Carola Reimann verdeutlichen, dass das NotfallGesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, um die chronische Überlastung von Notaufnahmen in Deutschland anzugehen. Um jedoch einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen, sollten weitere Reformgesetze, insbesondere die Krankenhausreform, ebenfalls berücksichtigt und der Rettungsdienst in die Planungen einbezogen werden.