Klimaaktivisten blockieren Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg
Am 13. Juli haben Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ für mehrere Stunden die Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg blockiert. Infolgedessen mussten allein in Düsseldorf 48 Flüge storniert und zwei umgeleitet werden. Diese Aktion traf viele Urlauber, die zu Beginn der Sommerferien mit dem Flugzeug verreisen wollten.
Nun prüfen die Fluggesellschaften Eurowings, Condor und Tuifly Schadenersatzklagen. Ein Sprecher von Eurowings gab bekannt, dass die Fluggesellschaft beabsichtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch alle anderen betroffenen Airlines der Lufthansa Group (Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines und Eurowings) wollen Schadensersatzansprüche stellen.
Nach Einschätzung des Hamburger Luftfahrtexperten Gerald Wissel könnten die Klagen eine Summe von mehreren Millionen Euro umfassen. „Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden – da kommt einiges zusammen“, so Wissel.
Gegen neun Beschuldigte wird wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ermittelt. Sie hatten einen Zaun durchschnitten, drangen auf die Rollfelder ein und klebten sich in der Nähe der Start- und Landebahnen fest.
Auch der Düsseldorfer Flughafen prüft mögliche Ansprüche auf Schadenersatz. Die genaue Höhe der Schäden am Flughafenzaun und der entgangenen Erlöse durch die Unterbrechung des Flugbetriebs konnte bisher noch nicht abschließend beziffert werden.
Zudem hat der Flughafen Düsseldorf Strafanzeige wegen „gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch“ erstattet. Bei einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr droht den Beschuldigten eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Derzeit gibt es jedoch keine ausreichenden Hinweise auf einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, da keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert bestand. Die Flugzeuge wurden rechtzeitig umgeleitet oder konnten gar nicht erst starten.