Am 1. Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) in Deutschland in Kraft. Dies markierte einen wichtigen Schritt für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Die Konvention verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Konvention fordert die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte den bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland.
Die Berliner Bürger sind alarmiert über die fehlenden rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, die bundesweit benötigt werden. Insbesondere in einer aufstrebenden Metropole wie Berlin mit einer diversen Bevölkerung und verschiedenen sozialen Hintergründen ist ein umfassendes und niedrigschwelliges Hilfesystem von besonderer Bedeutung. Das Thema „Zugang zu Schutz und Beratung“ steht daher im Fokus der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung das Hilfesystem weiter ausbaut und eine bundesrechtliche Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt sicherstellt.
In Berlin gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese Einrichtungen spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Beratung von Betroffenen aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen mit Behinderungen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Trotz dieser Angebote bestehen jedoch weiterhin große Hürden beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten. Es ist von großer Bedeutung, dass die Stadt Berlin und andere Bundesländer die Istanbul-Konvention ernsthaft umsetzen und sicherstellen, dass alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird im Rahmen ihrer Datenerhebung bei allen Bundesländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft Daten erheben, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu überwachen. Erste Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen des ersten Periodischen Berichts 2024 veröffentlicht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Effektivität der Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu bewerten.
Die Berliner Bürger begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, das Hilfesystem weiter auszubauen und eine bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Dies könnte dazu beitragen, den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Schutzes vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu adressieren. Es ist von größter Bedeutung, dass Deutschland die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention schnellstmöglich umsetzt, um allen Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt den notwendigen Schutz und Unterstützung zu bieten.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots