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Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg noch immer im Verzug bei der Grundsteuererklärung – Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen

Grundsteuererklärungen in Berlin und Brandenburg: Frist abgelaufen, aber nicht alle abgegeben

Obwohl die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bereits Ende Januar abgelaufen ist, haben in Berlin und Brandenburg noch nicht alle Immobilienbesitzer ihre Erklärungen beim Finanzamt eingereicht. Dies kann zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern führen.

Laut dem Finanzministerium von Brandenburg sind bis zum 18. Juli rund 1,09 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht etwa 87 Prozent der insgesamt 1,25 Millionen Einheiten. Jede Woche kommen immer noch weitere Erklärungen hinzu. In Berlin haben bisher etwa 90 Prozent der Immobilienbesitzer (783.000) ihre Erklärungen eingereicht, während noch etwa 90.000 Erklärungen fehlen.

Für diejenigen, die ihre Erklärungen nicht rechtzeitig eingereicht haben und keine Fristverlängerung erhalten haben, droht nun eine Schätzung ihrer Steuer. In einigen Fällen können auch Zwangsgelder festgesetzt werden, um die Erklärungsabgabe zu erreichen. In Brandenburg wurden bisher noch keine Verspätungszuschläge festgesetzt, jedoch können nach dem Kenntnisstand des Finanzministeriums seit Ende Januar monatlich Verspätungszuschläge von 25 Euro fällig werden. Die tatsächliche Höhe eines Zuschlags hängt vom Einzelfall ab.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag hat das Finanzministerium aufgefordert, die Androhung von Verspätungszuschlägen zurückzunehmen. Bis Ende Juni wurden insgesamt 1,18 Millionen Bescheide in Brandenburg erteilt, jedoch enthält dieser keine Informationen über die zukünftige Höhe der Grundsteuer, sondern lediglich den berechneten Grundsteuerwert. Es liegen keine statistischen Daten darüber vor, in wie vielen Fällen dieser gestiegen ist. Der Sprecher des Ministeriums erklärte, dass die Änderung des Hebesatzes durch die Kommunen entscheidend sei.

Aus den bisherigen Bescheiden können Eigentümer nicht ablesen, ob ihre Grundsteuer möglicherweise sinken oder steigen wird. Die Gemeinden legen diese Steuer mit einem sogenannten Hebesatz fest, für den sie die neuen Grundsteuermessbeträge verwenden müssen, die von den Finanzämtern berechnet werden. Dies gilt auch für die 585.000 Bescheide zum Grundsteuerwert, die bereits in Berlin verschickt wurden.

Die Abgabefrist endete außer in Bayern bis Ende Januar. Anfang Juni haben die Brandenburger Finanzämter Mahnschreiben verschickt und zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert. Die Pflicht zur Abgabe bleibt auch nach Ablauf der Frist bestehen, wie Ministeriumssprecher Thomas Vieweg betonte.

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Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Berechnung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar, um beispielsweise Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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