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Heftiger Streit um Neuwahl der Repräsentanten-Versammlung in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin

Streit um Neuwahl der Repräsentantenversammlung in der Jüdischen Gemeinde Berlin

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin steht derzeit wegen der geplanten Neuwahl ihrer Repräsentantenversammlung im Mittelpunkt einer heftigen Auseinandersetzung. Grund dafür ist eine umstrittene Wahlordnung, gegen die zwei Mitglieder der Gemeinde eine einstweilige Verfügung beim Gericht des Zentralrats der Juden eingereicht haben. Der Antrag liegt der Berliner Zeitung vor. Die beiden Mitglieder sind seit über 70 Jahren in der Gemeinde aktiv und sehen durch die Wahlordnung demokratische Grundsätze verletzt.

Die Wahlordnung weist einige Besonderheiten auf: So dürfen ab dem 70. Lebensjahr keine Mitglieder mehr für die Repräsentantenversammlung kandidieren. Dies führt dazu, dass Holocaust-Überlebende von einer Kandidatur ausgeschlossen werden. Besonders irritierend für die Mitglieder ist zudem, dass diese Altersgrenze nicht für bereits amtierende Repräsentanten gilt. Des Weiteren wird die Wahl ausschließlich per Briefwahl durchgeführt, wodurch die Identität der Wähler nicht überprüft werden kann. Dies bedeutet einen klaren Bruch mit dem bisherigen Prinzip der persönlichen Stimmabgabe.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Ausschluss von Mandatsträgern bei anderen jüdischen Organisationen wie zum Beispiel der Claims Conference, Makkabi, Masorti, Lauder, dem Zentralrat oder Chabad. Diese Art der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer jüdischen Organisation ist deutschlandweit einzigartig und wird wohl einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, so Rechtsanwalt Gelbart.

Auch die mangelnde Transparenz sorgt für Kritik. Die geänderte Satzung der Jüdischen Gemeinde wurde bisher nicht vollständig veröffentlicht. Die Möglichkeit, die Satzung während der Öffnungszeiten in der Gemeinde einzusehen, empfinden viele Mitglieder nicht als ausreichend transparent.

Die Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde weisen die Vorwürfe zurück und verweisen auf die existierenden Altersgrenzen und den Ausschluss von Mitgliedern anderer Vereine. Die Gemeinde befürchtet, dass Mitglieder anderer Vereine die Jüdische Gemeinde missbrauchen könnten, um sich Vorteile zu verschaffen. Als Vorbild für die Briefwahl nennt die Gemeinde die Rentenversicherung.

Die zentrale Frage ist nun, ob das Gericht des Zentralrats der Juden für den Konflikt zuständig ist. Die Jüdische Gemeinde betont, dass sie selbst einen Schiedsausschuss eingerichtet hat und dieser die Wahlordnung überprüfen soll. Dennoch geht man im Umfeld des Zentralrats laut Berliner Zeitung davon aus, dass sich das Gericht für zuständig erklären wird. Im Falle einer Nichtigkeit der Wahlordnung könnte das Gericht Sanktionen gegen die Gemeinde verhängen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass dem Zentralrat empfohlen wird, der Gemeinde für bis zu zwei Jahre die Mitgliedschaft in seinen Organen zu entziehen oder sie auszuschließen.

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Die Jüdische Gemeinde zeigt sich optimistisch und geht davon aus, dass die Wahlordnung bestätigt und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Man beruhigt die Mitglieder und verweist darauf, dass vor jeder Wahl hitzige Diskussionen und Debatten geführt werden, die sich im Anschluss wieder legen.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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