Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stößt bei Dr. Carola Reimann, der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, auf Kritik. Sie bemängelt, dass der Entwurf keine überzeugenden Lösungsansätze für passgenaue und sektorenübergreifende regionale Lösungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung bieten würde. Stattdessen wird laut Reimann das fatale Muster fortgesetzt, staatliche Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten systematisch auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verschieben. Ein Beispiel dafür ist, dass die Beitragszahlenden zukünftig auch für die Finanzierung von Medizin-Studienplätzen aufkommen sollen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Umgestaltung der hausärztlichen Vergütung, bei der keine Gewährleistung besteht, dass dadurch die Erreichbarkeit und Qualität der hausärztlichen Versorgung tatsächlich verbessert werden. Zudem verteuern die vorgesehenen Boni für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung die medizinische Versorgung weiter. Anstatt die ambulante Versorgung der Menschen strukturell zu verbessern, wird laut Reimann nur das Einkommen der Ärzteschaft optimiert. Dies setzt die Wirtschaftlichkeit der Versorgung aufs Spiel. Dabei sei laut Reimann die finanzielle Belastungsgrenze der Beitragszahlenden bereits erreicht. Die Kritik von Dr. Reimann richtet sich vor allem gegen die geplante Verlagerung staatlicher Aufgaben und finanzieller Verantwortlichkeiten auf die GKV. Dies stellt laut Reimann ein problematisches Muster dar, das bereits beim Referentenentwurf zur Krankenhausreform beobachtet wurde. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zentralen Kritikpunkte von Dr. Reimann: | Kritikpunkt | Inhalt | |-------------------|---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Fehlende Lösungen | Der Entwurf bietet keine überzeugenden Lösungsansätze für passgenaue und sektorenübergreifende regionale Lösungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung. | | Finanzverantwortung | Der Entwurf verschiebt systematisch staatliche Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten auf die GKV. | | Medizin-Studienplätze | Die Beitragszahlenden sollen zukünftig auch für die Finanzierung von Medizin-Studienplätzen aufkommen. | | Hausärztliche Vergütung | Die Umgestaltung der hausärztlichen Vergütung verbessert nicht zwangsläufig die Erreichbarkeit und Qualität der hausärztlichen Versorgung. | | Boni für hausarztzentrierte Versorgung | Die vorgesehenen Boni für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung verteuern die medizinische Versorgung. | | Einkommensoptimierung | Statt die ambulante Versorgung zu verbessern, wird lediglich das Einkommen der Ärzteschaft optimiert. | | Finanzielle Belastungsgrenze | Die finanzielle Belastungsgrenze der Beitragszahlenden ist bereits erreicht. | Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik von Dr. Reimann bei den weiteren Verhandlungen und der finalen Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes berücksichtigt wird.
Quelle: AOK-Bundesverband / ots
Quelle: AOK-Bundesverband / ots