Von Matthias Lukaschewitsch Beim tödlichen Hochhausbrand an der Lindenstraße hat die Feuerwehr möglicherweise wertvolle Minuten verloren. Der Grund: Zwei Privatfahrzeuge hatten die Feuerwehrzufahrten blockiert und die Einsatzfahrzeuge behindert. Was droht den Fahrzeughaltern jetzt? Das Drama am Freitag: Im 12. Stock des Hochhauses schlagen Flammen aus der Wohnung, überall beißender Qualm. Die zwei Bewohner versuchen sich auf den Balkon zu retten. Doch der beißende Qualm raubt ihnen die Luft zum Atmen. Bevor die Feuerwehr ihr Sprungpolster aufstellen kann, springt die Frau (22) in den Tod. Wenige Minuten später stürzt der Mann (45) in die Tiefe. Hätten sie gerettet werden können, wenn die Feuerwehr nicht blockiert worden wäre? Unklar. Klar ist aber: Wer das absolute Halteverbot in einer Feuerwehrzufahrt missachtet und sein Fahrzeug vor oder in einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird zur Kasse gebeten. Polizisten und Mitarbeiter vom Ordnungsamt sind dazu berechtigt, unbefugt abgestellte Fahrzeuge vor einer Feuerwehrzufahrt abschleppen zu lassen. Der Fahrzeughalter muss dann zusätzlich auch die Abschleppkosten zahlen. Wer vor einer Feuerwehreinfahrt hält, dem droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro. Wer dort parkt, zahlt laut Bußgeldkatalog 55 Euro. Werden dabei Rettungskräfte behindert, werden 100 Euro Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg. Ob darüber hinaus ein Strafverfahren droht, wenn durch das Zuparken Menschenleben gefährdet wurden, „das kommt auf den Einzelfall an“, wie ein Polizeisprecher sagte. Feuerwehrsprecher Kevin Bartke sagte, dass die Feuerwehr die zugeparkten Einfahrten in Notfallsituationen selbst freiräumen kann. „Dazu haben die Rüstfahrzeuge sogenannte Autogleiter, mit denen die Fahrzeuge angehoben und zur Seite geschoben werden können.“ Er betonte: „Auch das kostet natürlich Zeit und bindet für den Moment Kräfte.“ Die Frage, ob den Falschparkern, die ein Einsatzfahrzeug behindern, auch ein Strafverfahren drohe, ließ auch er unbeantwortet. „Das ist dann jeweils Sache der Polizei oder der Justiz.“ Der Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Pabst (52) hält ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung „grundsätzlich für möglich.“ Allerdings kann den Autofahrern „kein Vorsatz“ vorgeworfen werden. Möglich wären Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung – dann allerdings müssten Polizei und Staatsanwaltschaft eine „lückenlose Kausalität“ zwischen Falschparken, Verzögerung und eingetretenem Tod der beiden Bewohner nachweisen. „Das halte ich für schwierig.“
NAG Redaktion
Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.
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