Pyrotechnik-Schock in Rummelsburg: Mann verursacht Verletzungen!

Einsatzkräfte in Rummelsburg wegen Körperverletzung alarmiert: Mann zündet Pyrotechnik, Passant erleidet Verletzungen.
Einsatzkräfte in Rummelsburg wegen Körperverletzung alarmiert: Mann zündet Pyrotechnik, Passant erleidet Verletzungen. (Symbolbild/MB)

Pyrotechnik-Schock in Rummelsburg: Mann verursacht Verletzungen!

Rosenfelder Ring, Berlin, Deutschland - Am 19. Juni 2025 kam es in Rummelsburg zu einem alarmierenden Vorfall, als die Einsatzkräfte wegen eines Falles von fahrlässiger Körperverletzung gerufen wurden. Laut Informationen von berlin.de meldeten Zeugen gegen 16:40 Uhr einen 35-jährigen Mann, der pyrotechnische Gegenstände am Rosenfelder Ring an der Ecke Löwenberger Straße zündete.

Ein explosiver Gegenstand detonierte dabei in der Nähe eines geparkten Fahrzeugs, wodurch ein Passant ein Knalltrauma erlitt. Der Verdächtige versuchte, sich der Festnahme zu entziehen, wurde jedoch schließlich in der Skandinavischen Straße gestellt. Bei seiner Festnahme zeigte er sich aggressiv und verletzte einen Polizeibeamten an der Schulter. Der verletzte Beamte erhielt ambulante Behandlung und trat daraufhin vom Dienst ab.

Psychiatrische Behandlung und rechtliche Folgen

Der 35-Jährige wurde in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses gebracht, wo jedoch seine Aufnahme abgelehnt wurde. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Mann anschließend entlassen. Die Ermittlungen, die wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet wurden, obliegen einem Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost).

Das Abrennen von Pyrotechnik ist in Deutschland durch das Sprengstoffgesetz geregelt, das den Umgang, Transport und die Einfuhr von Explosivstoffen und Sprengzubehör umfasst. Wie ra-odebralski.de erläutert, stellt das zündeln mit illegalen Knallkörpern, wie den sogenannten „Polenböllern“, einen klaren Verstoß gegen dieses Gesetz dar. Diese Knallkörper sind aufgrund ihrer unklaren Stoffgemische und des Fehlens eines Prüfsiegels der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Deutschland verboten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Sprengstoffgesetz definiert unter anderem explosionsgefährliche Stoffe und regelt die Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen. Während kleinere Feuerwerkskörper (Kategorie F1) für den Verkauf an jedermann zugelassen sind, müssen gefährlichere Produkte (Kategorie F3 und F4) von Fachleuten abgebrannt werden.

Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Bei fahrlässigen Handlungen drohen Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder auch Geldstrafen, wie bvpk.org zusammenfasst. Diese Regelungen sind Teil eines umfassenden rechtlichen Rahmens, der mehrere Rechtsgebiete umfasst, von Gefahrgutrecht über Umweltrecht bis hin zu Arbeitsrecht und Ordnungsrecht. Die Regulierung bezieht sich nicht nur auf das Sprengstoffgesetz, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Vorschriften, die die Sicherheit im Umgang mit explosiven Stoffen gewährleisten sollen.

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OrtRosenfelder Ring, Berlin, Deutschland
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