Oberverwaltungsgericht weist Einreisevisa-Antrag afghanischer Familie ab

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen auf Einreisevisa abgewiesen. Details zur Entscheidung finden Sie hier.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen auf Einreisevisa abgewiesen. Details zur Entscheidung finden Sie hier. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 4. Juni 2025 die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen und seiner Familie abgewiesen, die ein Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland beantragt hatten. Dies berichtet berlin.de. Die Entscheidung hebt eine vorherige teilweise stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auf.

Der Kläger gab an, seit 2014 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) Alphabetisierungskurse für afghanische Polizisten abgehalten zu haben. Dadurch, so argumentierte er, sei er in seiner Sicherheit gefährdet. Im August 2021 stellte er eine Gefährdungsanzeige bei der GIZ im Rahmen des Ortskräfteverfahrens Afghanistan und beantragte im April 2022 humanitäre Visa zur Einreise.

Gründe für die Abweisung

Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab, da die Kläger keinen formellen Visumantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt hatten. Die zuvor eingereichte Gefährdungsanzeige gilt nicht als Visumantrag und löst lediglich einen internen politischen Willensbildungsprozess aus.

Der 6. Senat halte die Klage zudem für unbegründet. Die Kläger hätten keinen Anspruch auf Aufnahme, da die Entscheidung darüber im Rahmen der „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ getroffen werden müsse. Die Bundesregierung entscheidet also in jedem Einzelfall über die Aufnahme, wobei frühere Ortskräfte nicht automatisch ein Recht auf Aufnahme begründen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, allerdings besteht für die Kläger die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzulegen.

Visa-Antragsverfahren für Afghanische Staatsangehörige

Für afghanische Staatsangehörige, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen möchten, sind die Verfahren kompliziert. Gemäß diplomatisches Auswärtiges Amt benötigen sie ein Visum, welches je nach Aufenthaltsdauer und -zweck beantragt werden muss. Die Visastelle in Kabul ist jedoch bis auf Weiteres geschlossen, was bedeutet, dass Antragsabgaben in Kabul momentan nicht möglich sind.

Die Antragstellung muss in den deutschen Botschaften in Teheran oder Islamabad erfolgen. Anträge für ein Visum zur Familienzusammenführung oder für nationale Visa können dort eingereicht werden. In Teheran wurde die Antragstellung für Visa an den externen Dienstleister Visametric ausgelagert, während Personen, die in Indien sind, weiterhin ihre Anträge bei der Botschaft in Neu Delhi stellen dürfen, solange sie sich nicht in Afghanistan aufhalten.

Zusätzlich sind verschiedene Visa für kurzfristige Einreisen verfügbar, die in Islamabad, Istanbul oder Dubai beantragt werden können. Es wird geraten, sich vor Antragstellung über die genauen Verfahren und Anforderungen auf den entsprechenden Webseiten der Botschaften zu informieren, da aufgrund der hohen Nachfrage und schwierigen Rahmenbedingungen mit verzögerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

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Ort Berlin, Deutschland
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