Oberverwaltungsgericht: Höhenwindrad in Brandenburg bleibt stehen!

Brandenburg, Deutschland - Am 27. Mai 2025 entschied das Oberverwaltungsgericht in Berlin, dass der Eilantrag eines Luftsportvereins gegen die Genehmigung des Landesamts für Umwelt für ein Höhenwindrad in Brandenburg abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Antragsberechtigung des Vereins nicht gegeben war, da der Flugbetrieb nicht durch das Windenergievorhaben, sondern durch die vorherige Einstellung des Flugsports beeinträchtigt worden war. Diese Entscheidung folgte auf die Schließung eines Sonderlandeplatzes, von dem der Luftsportverein Flugsport hauptsächlich im Segelflug betrieb. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft hatte den Mietvertrag 2024 gekündigt, was zur Einstellung des Flugbetriebs im Oktober 2024 führte.
Der Luftsportverein, der sich gegen die Errichtung des 363 Meter hohen Windrades in 1.900 Metern Entfernung vom ehemaligen Sonderlandeplatz wandte, argumentierte, dieses würde den Luftverkehr gefährden. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Antragsteller nicht nachweisen konnte, eigene Rechte verletzt zu sehen, und betonte, dass kein Grund vorliegt, warum die Flugplatzbetriebsgesellschaft den Betrieb gegen ihren Willen fortführen sollte. Damit ist dieser Beschluss unanfechtbar.
Herausforderungen der Windenergie
Die Entscheidung des Gerichts fällt in einen größeren Kontext, in dem der Ausbau von Onshore-Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland stark behindert wird. Laut windindustrie-in-deutschland.de lag der Zubau im Jahr 2021 bei nur 1,9 GW, was 2 bis 4 GW hinter dem erforderlichen Zubau zurückblieb. Um das Ziel von 71 GW Windenergie an Land bis 2030 zu erreichen, müssen erhebliche Hindernisse überwunden werden.
Ein zentrales Problem sind die luftverkehrsrechtlichen Belange, die gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) bei Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Besonders die Mindestabstände zu Flugsicherungseinrichtungen stellen ein wesentliches Hemmnis dar. Zum Beispiel besitzen UKW-Drehfunkfeuer Anlagenschutzbereiche von 10 bis 15 Kilometern, was den Bau von Windenergieanlagen in der Nähe stark einschränkt. Aktuell hängen rund 10 GW an Genehmigungsverfahren fest, was den Fortschritt beim Zubau erneuerbarer Energien bedroht.
Ausblick auf die Zukunft
Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation besteht in der Modernisierung von Drehfunkfeuern und der möglichen Verringerung der Mindestabstände. Besonders die Ersetzung alter Funkfeuer durch moderne Entfernungsmessgeräte (DME) könnte die Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Geplant ist der Abbau von zehn alten Funkfeuern bis 2025. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Herausforderungen im Bereich der Luftverkehrsbelange zu mildern und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu stärken.
Die gerichtlichen Entscheidungen, wie die des Oberverwaltungsgerichts, zeigen bereits Fortschritte in der Rechtsprechung, die im Kontext des Klimaschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien von Bedeutung sind. Wenngleich der Ausbau der Windenergie in der Vergangenheit langsamer voranschritt, liegt nun ein klarer Fokus auf der Beseitigung dieser Hemmnisse.
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Ort | Brandenburg, Deutschland |
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