Neues Auftragsrecht in Brandenburg: Mittelstand profitiert von Erleichterungen!

Neues Auftragsrecht in Brandenburg: Mittelstand profitiert von Erleichterungen!
Berlin, Deutschland - Brandenburg hat am 17. Juni 2025 eine umfassende Reform zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt, die eine Vereinfachung und Entbürokratisierung zum Ziel hat. Finanzminister Robert Crumbach (BSW) kündigte die neuen Regelungen an, die darauf abzielen, die Vergabeprozesse deutlich zu erleichtern und die mittelständische Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe in der Region zu stärken. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Projekts der neuen Regierungskoalition, das auf Bürokratieabbau fokussiert ist.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Wertgrenzen für die freihändige Vergabe von Bauleistungen. So wird die bisherige Wertgrenze von 100.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Auch bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird die Grenze von 1.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen gefielen dem Brandenburger Handwerkskammertag, der die Erleichterungen ausdrücklich begrüßte.
Neue Spielräume für Kommunen
Durch die neuen Regelungen entfällt die Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung sowie zur Einholung mehrerer Angebote. Dies ermöglicht es den Kommunen, direkte Verhandlungen mit Unternehmen zu führen. Die Auftragsvergabe soll dadurch nicht nur schneller, sondern auch unkomplizierter vonstattengehen. Damit werden Kommunen ermutigt, die neuen Spielräume mutig zu nutzen, um erforderliche Bau- und Dienstleistungsprojekte zeitnah umsetzen zu können.
Finanzminister Crumbach betont, dass die novellierten Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der der mittelständischen Wirtschaft darstellen sollen. Die Änderungen zielen nicht nur auf eine schnellere und einfachere Auftragsvergabe ab, sondern auch darauf, fairen Wettbewerb und Transparenz in diesem Bereich zu fördern.
Konkurrenz und Rechtsrahmen
Die Vergaberechtsvorschriften sind dafür verantwortlich, dass die öffentliche Hand ihre Haushaltsmittel effizient und sparsam verwendet, um seinen Beschaffungsbedarf zu decken. Dabei spielen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine zentrale Rolle. Gerade durch die Reform in Brandenburg wird die Möglichkeit geschaffen, das Vergabeverfahren durch Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen zu diversifizieren, solange der Auftragswert den aktuellen EU-Schwellenwert von 221.000 Euro nicht überschreitet, wie auf bmwk.de erläutert wird.
Die neuen Werte stehen im Einklang mit den EU-Richtlinien, müssen aber stets auch im Kontext der nationalen Vergaberechtsvorschriften gesehen werden. Die Vergabeverordnung (VgV) und andere relevante Vorschriften konkretisieren die Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie tragen zusätzlich zur Förderung einer nachhaltigen und transparenten Vergabepraxis bei.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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