Musikschulen in Berlin: Honorarkräfte unter Druck zur Festanstellung!

Freie Musikschullehrkräfte in Berlin droht die Unsicherheit: Verzichtserklärungen und Forderungen nach Festanstellungen dominieren die Debatte.
Freie Musikschullehrkräfte in Berlin droht die Unsicherheit: Verzichtserklärungen und Forderungen nach Festanstellungen dominieren die Debatte. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - In einem besorgniserregenden Trend sehen sich Freie Musikschullehrkräfte in Berlin genötigt, auf eine Festanstellung zu verzichten. Wie rbb24 berichtet, haben die Bezirksverwaltungen den Honorarkräften mitgeteilt, dass sie andernfalls nicht weiter beschäftigt werden können. Diese Mitteilung geht mit der Aufforderung einher, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen, in der sie bestätigen, bis Ende 2026 weiterhin als Honorarkräfte tätig sein zu wollen.

Der Hintergrund dieses Vorgehens ist ein anhaltender Konflikt rund um die scheinselbstständigen Anstellungen an Musikschulen. Im Jahr 2022 stellte das Bundessozialgericht fest, dass eine freiberufliche Lehrkraft, die in die festen Abläufe einer Musikschule integriert ist, als scheinselbstständig eingestuft werden und folglich festangestellt werden müsste.

Forderungen nach Festanstellungen

Die Gewerkschaft ver.di hat das besorgniserregende Vorgehen in mehreren Berliner Bezirken, insbesondere in Steglitz-Zehlendorf, bestätigt. Die Beschäftigten fordern nicht nur sofortige Festanstellungen für Musikschullehrkräfte, sondern auch eine flächendeckende Finanzierung der Musikschulen durch die Länder und Kommunen. Laut ver.di soll die Qualität der musikalischen Bildung durch fair bezahlte und abgesicherte Lehrkräfte gesichert und ausgebaut werden.

Die Gewerkschaft betont, dass Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf Kosten der Lehrkräfte gehen und ruft zur Geschlossenheit unter Musikschulleitungen, Lehrkräften, Schülern, Eltern, Verwaltungen und der Politik auf. Zudem wird die Notwendigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Musikschullehrkräften unterstrichen. Die Deutsche Rentenversicherung sieht in den meisten Fällen tatsächlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten an Musikschulen.

Rechte der Lehrkräfte und aktuelle Regelungen

Einige Musikschulen und Kommunen widersetzen sich jedoch der Umwandlung von Honorartätigkeiten in Festanstellungen, oft aus finanziellen Gründen. Um den Bildungsträgern eine Anpassungsphase zu ermöglichen, hat der Deutsche Bundestag am 30. Januar 2025 eine Übergangsregelung im Rahmen eines Gesetzes beschlossen. Bildungsträger haben bis Ende 2026 Zeit, ihre Organisationsmodelle gemäß den neuen Rahmenbedingungen anzupassen, ohne bis dahin Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen, wenn die Lehrkräfte und die Träger ursprünglich von Selbstständigkeit ausgingen, wie BMAS berichtet.

Die Änderung der Beurteilungsmaßstäbe für den Erwerbsstatus von Lehrkräften ab dem 1. Juli 2023 sorgt für zusätzliche Unsicherheiten. In einem Fachdialog mit Bildungsverbänden und Sozialpartnern wurde festgestellt, dass eine Übergangszeit notwendig ist, um sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Das Bundessozialgericht hatte 2022 in einem Sommerurteil eine abhängige Beschäftigung einer Musikschullehrerin festgestellt, was die aktuelle Debatte um die Arbeitsverhältnisse von Musikschullehrkräften weiter intensiviert.

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Ort Berlin, Deutschland
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