Kritik an Berliner Überwachungsplänen: Datenschutz in Gefahr!

Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert geplante Polizeigesetz-Änderung, die Videoüberwachung und KI-Einsatz ausweitet.
Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert geplante Polizeigesetz-Änderung, die Videoüberwachung und KI-Einsatz ausweitet. (Symbolbild/MB)

Kritik an Berliner Überwachungsplänen: Datenschutz in Gefahr!

Berlin, Deutschland - Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Polizeigesetzes, die von der schwarz-roten Regierungskoalition in Berlin vorangetrieben werden. Insbesondere plant die Regierung eine Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots, wobei auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Verhaltenserkennung vorgesehen ist. Kamp betrachtet diese Maßnahmen als erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und zeigt sich skeptisch gegenüber den möglichen Einsatzszenarien der neuen Technologien.

Die Sorgen über anlasslose Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter sind groß, während die Angst vor Einschüchterungseffekten in der Bevölkerung wächst. „Ich werde den Gesetzentwurf von CDU und SPD sorgfältig prüfen“, kündigte Kamp an. Die Fraktionsspitzen von CDU und SPD haben sich bereits auf eine Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) geeinigt. Zwei zentrale Aspekte dieser Novelle umfassen die Erweiterung der Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), beispielsweise bei WhatsApp-Anrufen, und verschärfte Regelungen zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern.

Erweiterte Maßnahmen zum Schutz von Frauen

Eines der geplanten Gesetze sieht vor, gewalttätigen Ex-Partnern für 28 Tage, statt der bisherigen 14 Tage, das Betreten der gemeinsamen Wohnung zu untersagen. Zudem soll es möglich werden, gewalttätigen Personen eine elektronische Fußfessel zuzuweisen. Zwar sind solche Maßnahmen in der Öffentlichkeit unumstritten, doch bedarf es immer eines rechtlichen Rahmens, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

Die Videoüberwachung stellt in Deutschland ein zentrales Thema im Datenschutz dar und ist ein anhaltender kritischer Punkt. Der Trend zur Ausweitung der Videoüberwachung hat zugenommen, und viele neue Kamera-Systeme wie Kfz-Kennzeichenerkennung und automatische Gesichtserkennung finden ihren Einsatz. Der Datenschutzbeauftragte hebt hervor, dass der Schutz der Grundrechte in solchen Kontexten besonders wichtig ist und regelrechte Maßstäbe benötigt, um Missbrauch zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die rechtlichen Grundlagen für Videoüberwachung in Deutschland sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die spezifischen Polizeigesetze (POG) der einzelnen Bundesländer. Letzteres erlaubt der Polizei in speziellen Fällen den Einsatz von Videotechnik, insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten, die durch vermehrte Straftaten gekennzeichnet sind. Vor dem Einsatz von Videoüberwachung müssen stets mildere Maßnahmen, wie die Verbesserung der Beleuchtung oder eine verstärkte Polizeipräsenz, geprüft werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Die DSGVO und das BDSG fordern, dass aufgezeichnete personenbezogene Daten unverzüglich vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Datenschutzrechtlich ist die Videoüberwachung hochproblematisch, da sie in das Persönlichkeitsrecht eingreift. Zudem sind viele der neuen Technologien, wie Dash-Cams oder Drohnen, oft nicht ausreichend im Einklang mit diesen Anforderungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes und die damit verbundenen Maßnahmen eine neue Dimension der Videoüberwachung in Berlin einführen könnten. Die Diskussion darüber bleibt jedoch angesichts der hohen Sensibilität im Datenschutz ein kritischer Dauerthema. Datenschützer müssen frühzeitig in solche Prozesse einbezogen werden, um einen transparenten Dialog und die Berücksichtigung der Grundrechte zu fördern.

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OrtBerlin, Deutschland
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