Jugendliche unter Schock: Mann bedroht mit Waffe in Weißensee!

Liebermannstraße, 13086 Berlin, Deutschland - Am gestrigen Abend kam es in Weißensee zu einem gefährlichen Vorfall, bei dem drei Jugendliche von einem Mann mit einer Schusswaffe bedroht wurden. Laut einer Pressemitteilung der Berliner Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 19:15 Uhr in einem leerstehenden Gebäude an der Liebermannstraße.
Die betroffenen Jugendlichen, zwei 15-Jährige und ein 14-Jähriger, wurden von einem 55-jährigen Tatverdächtigen angesprochen, der drohte, sie zu erschießen, falls sie das Gebäude nicht sofort verließen. Der Mann hielt eine Schusswaffe in einer Hand und einen Nothammer in der anderen und äußerte mehrfach laute Drohungen. Die Jugendlichen flohen aus dem Gebäude und ließen eine Tasche zurück, aus der später ein Smartphone und ein Camcorder entwendet wurden.
Festnahmen und Ermittlungen
Die Alarmierung der Polizei führte dazu, dass Spezialeinsatzkräfte sowie eine Einsatzhundertschaft vor Ort eintrafen. Der mutmaßliche Täter konnte schnell in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Zudem wurde ein weiterer 50-jähriger Mann, der ebenfalls auf die Täterbeschreibung passte, im Gebäude festgenommen. Bei der Durchsuchung beider Festgenommener wurden jedoch keine Schusswaffe oder die gestohlenen Gegenstände gefunden.
Der jüngere Jugendliche, der unverletzt entkam, wurde nach einer Identitätsfeststellung entlassen. Der ältere Mann hingegen wurde zur erkennungsdienstlichen Behandlung in Polizeigewahrsam genommen und anschließend wieder freigelassen. Während der Ermittlungen wurde die Liebermannstraße zwischen der Berliner Allee und der Rennbahnstraße gesperrt. Das zuständige Abschnittskommissariat hat nun die Ermittlungen wegen Bedrohung mit Waffen, Diebstahl und einem Verstoß gegen das Waffengesetz übernommen.
Kontext über Waffengesetze
Waffenbesitz und der Umgang mit Waffen unterliegen in Deutschland strengen Gesetzen. Die Waffenbehörde des Landeskriminalamts reguliert die Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Jagdscheinen und kleinen Waffenscheinen. Bürger können Anträge online oder per Post einreichen, jedoch dürfen Waffen nur in besonderen Situationen mitgebracht werden, was im vorliegenden Fall offensichtlich nicht der Fall war.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich in München, als ein Jugendlicher mit einer Softair-Waffe auf einem Schulgelände festgestellt wurde. Dieser Vorfall wurde ebenfalls der Polizei gemeldet und führte zu einem Einsatz mehrerer Streifenwagen. Der Jugendliche, der die Waffe von einem Mitschüler erhalten hatte, konnte von zivilen Beamten gesichert werden. Auch hier erfolgten rechtliche Schritte wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz, was die ernsten Konsequenzen solcher Handlungen unterstreicht, wie Rosenheim24 berichtet.
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Ort | Liebermannstraße, 13086 Berlin, Deutschland |
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