Impfgeschädigte in Berlin und Brandenburg: Nur wenige Anerkennungen!

Berlin, Deutschland - In Berlin und Brandenburg haben zahlreiche Menschen Anträge auf Anerkennung von Gesundheitsschäden durch Corona-Impfungen gestellt, die jedoch nur in wenigen Fällen genehmigt wurden. Seit 2021 haben in Berlin 1.098 Personen einen solchen Antrag eingereicht, von denen lediglich 18 anerkannt wurden. Diese Zahlen wurden durch rbb24 bestätigt. Gleichzeitig wurden in Berlin 193 Anträge abgelehnt und 334 wurden an andere Bundesländer weitergeleitet. Der Verwaltungsaufwand und die Bearbeitungszeiten sind hoch, und rund 550 Anträge befinden sich aktuell noch in Bearbeitung.
In Brandenburg, wo bis Ende April 417 Anträge eingegangen sind, wurden lediglich sieben Anerkennungen verzeichnet, während etwa 290 Anträge abgelehnt wurden. Es ist zu beachten, dass auch in diesem Bundesland viele Fälle an andere Regionen abgegeben wurden oder noch offen sind.
Das Verfahren der Antragstellung
Laut den Informationen von Tagesspiegel hat das Prozessieren dieser Anträge eine hohe Komplexität, da ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden muss, welches den Zusammenhang zwischen Impfung und dem gesundheitlichen Schaden belegt. Zudem müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate bestehen und die Impfung sollte von der Ständigen Impfkommission empfohlen worden sein.
Im gesamten Bundesgebiet wurden bis Anfang April 2025 mindestens 573 Fälle von dauerhaften gesundheitlichen Schäden nach einer Corona-Impfung als Impfschaden anerkannt. Dies geschieht im Kontext von mehr als 14.000 Anträgen, woraus sich eine Anerkennungsquote von rund 6 Prozent ergibt, wie die Krankenkassenzentrale erläutert. Über 2.000 dieser Anträge sind aktuell in Widerspruchsverfahren.
Unterstützungsangebote für Betroffene
Die Herausforderungen für die Betroffenen sind unverkennbar, da viele von ihnen umfassende Unterstützung benötigen. In Brandenburg wurde das Netzwerk „Direna“ gegründet, um eine detaillierte Beratung und Betreuung anzubieten. In Berlin gibt es hingegen das Beratungsangebot „Beratung & Hilfe Postvirale Syndrome“, welches jedoch keine medizinische oder rechtliche Beratung umfasst. Betroffene wird empfohlen, sich bei medizinischen Fragen direkt an einen Hausarzt zu wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz der hohen Anzahl an Impfungen und der damit verbundenen Anträge auf Schadensanerkennung die meisten von ihnen eine Ablehnung erfahren. Dies hat die Gesundheitsministerin von Brandenburg, Britta Müller, dazu veranlasst, die schwierigen Rahmenbedingungen für Impfgeschädigte zu kritisieren und eine Vereinfachung des Verfahrens zu fordern.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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