Russenhäuser in Berlin: Neue Hoffnung auf Enteignung und Sanierung!

Berlin-Karlshorst: Leerstand der historischen "Russenhäuser" und mögliche Enteignung. Ein Blick auf Geschichte und aktuelle Herausforderungen.
Berlin-Karlshorst: Leerstand der historischen "Russenhäuser" und mögliche Enteignung. Ein Blick auf Geschichte und aktuelle Herausforderungen. (Symbolbild/Mein Berlin)

Andernacher Straße/Königswinterstraße, 10315 Berlin, Deutschland - In Berlin-Karlshorst stehen die „Russenhäuser“, ein bedeutendes Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges, seit nunmehr 30 Jahren leer und verfallen. Diese historischen Gebäude befinden sich an der Andernacher Straße/Königswinterstraße und der Ehrenfelsstraße/Loreleystraße und stehen unter Denkmalschutz. Ihr Eigentümer ist die Russische Föderation, die jedoch auf Kontaktversuche der deutschen Behörden bislang nicht reagiert hat.

Die „Russenhäuser“ sind nicht nur architektonisch bedeutend, sondern besitzen auch historische Relevanz. In unmittelbarer Nähe dieser Liegenschaften wurde am 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht unterzeichnet. Die Sowjetarmee war bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1994 in Karlshorst stationiert. Nach dem Abzug der russischen Truppen blieben die Immobilien im Besitz der Russischen Föderation.

Enteignung und Denkmalschutz

Vor dem Hintergrund des seit Jahren bestehenden Leerstands haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Auswärtige Amt festgestellt, dass die „Russenhäuser“ keine diplomatischen Flächen sind. Dies könnte den Weg für eine Enteignung der Gebäude ebnen, die auf Basis des Berliner Leerstandverbots und des Denkmalschutzes erfolgen könnte. Das Bezirksamt Lichtenberg prüft aktuell den Status der Gebäude und die Möglichkeit einer Enteignung.

Ein Präzedenzfall für eine solche Enteignung fand 2018 in Thüringen statt. Die rechtlichen Unsicherheiten sowie die diplomatischen Beziehungen zu Russland stellen jedoch Hürden dar. Experten warnen, dass die aktuelle Situation kompliziert ist, besonders, da die Eigentümerin bislang jegliche Kommunikation abgelehnt hat.

Zwei-plus-Vier-Vertrag als historischer Kontext

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, offiziell als „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ bekannt, spielt eine zentrale Rolle in diesem Kontext. Dieser Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, legte die Bedingungen für den Abzug der russischen Truppen aus Deutschland fest. Er definiert die völkerrechtlichen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung und schloss das Ende der Nachkriegsordnung ein.

Die Vereinbarung wurde als entscheidendes diplomatisches Instrument angesehen, das nicht nur die äußeren Bedingungen für die deutsche Vereinigung regelte, sondern auch die völkerrechtlichen Pflichten des vereinigten Deutschlands festlegte. Dazu gehört beispielsweise das Verbot der atomaren Bewaffnung und die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags am 15. März 1991 erlangte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Die Verhandlungen wurden als „Meisterwerk der Diplomatie“ gewürdigt und 2012 in das UNESCO Weltdokumentenerbe aufgenommen.

In Anbetracht der komplexen historischen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt abzuwarten, ob die Pläne zur Enteignung der „Russenhäuser“ erfolgreich umgesetzt werden können.

Für weiterführende Informationen können Sie folgende Links besuchen: rbb24, crp-infotec, und Wikipedia.

Details
Ort Andernacher Straße/Königswinterstraße, 10315 Berlin, Deutschland
Quellen