Haftbefehl gegen 18-jährigen IS-Verdächtigen am BER erlassen

Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen 18-Jährigen am BER. Verdacht auf IS-Terroranschlag auf israelische Botschaft.
Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen 18-Jährigen am BER. Verdacht auf IS-Terroranschlag auf israelische Botschaft. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER wurden dreieinhalb Monate nach der Festnahme eines 18-jährigen russischen Staatsbürgers, der verdächtigt wird, terroristische Aktivitäten geplant zu haben, neue rechtliche Schritte unternommen. Die Bundesanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen den jungen Mann erwirkt. Dieser Beschuldigte soll sich damit beschäftigt haben, sich vom “Islamischen Staat” (IS) militärisch ausbilden zu lassen und wird beschuldigt, Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt zu haben. Der Verdächtige war im Februar 2025 beim Boarding am BER festgenommen worden, als er beabsichtigte, zu IS zu reisen.

Die Ermittlungen, die als Grundlage für den Haftbefehl dienten, wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übergeben. Ihm werden mehrere Vorwürfe zur Last gelegt, darunter die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Heranwachsender und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zudem gibt es Hinweise auf eine mögliche Anschlagsplanung in Berlin, vermutlich gegen die israelische Botschaft. Diese Informationen sollen aus dem Ausland stammen.

Zusammenhang mit Terroranschlägen

Zwei Tage nach dem Haftbefehl für den Russen wurde ein Libyer in Bernau bei Berlin festgenommen, da auch er einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben soll. Der zuständige Innenminister Brandenburgs stellte fest, dass der Libyer seit September 2023 aufgrund eines abgelehnten Asylantrags „vollziehbar ausreisepflichtig“ war. Dennoch wurde die Ausreisepflicht erst im Juli 2024 vom Landkreis Barnim an die brandenburgische Zentrale Ausländerbehörde gemeldet.

Der Libyer war in den letzten Jahren unter dem Radar der Sicherheitsbehörden geblieben. Mit einem Touristenvisum kam er über Malta nach Europa und stellte Ende 2022 einen Asylantrag, der im September 2023 abgelehnt wurde, gegen den er nicht klagte. Obwohl ihm eine Duldung bis Dezember 2024 ausgestellt wurde, war der Mann mutmaßlich ein Anhänger des IS und ist nun ebenfalls in Untersuchungshaft. Bei Durchsuchungen seines Umfelds wurden keine Waffen gefunden, was die Situation komplizierter macht.

Herausforderungen bei Abschiebungen

Aktuell sind Rückführungen nach Libyen nahezu unmöglich, da internationale Flugverbindungen dorthin eingestellt worden sind. Es existiert zwar kein genereller Abschiebestopp, jedoch stellen die instabilen politischen Verhältnisse in Libyen eine erhebliche Hürde dar. In den letzten Jahren wurde von Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben, was die Problematik der Asyl- und Ausreisepflicht nochmals verstärkt.

Beide Festnahmen werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die Sicherheitsbehörden im Umgang mit potenziellen Extremisten und deren Plänen in Deutschland zu bewältigen haben. Insbesondere die Verbindung zwischen dem IS und den beiden Verdächtigen zeigt, dass das Risiko von Terroranschlägen nach wie vor präsent bleibt und ernsthafte Aufmerksamkeit erfordert. Die Ermittlungen werden weiterhin genau verfolgt, während sich die Sicherheitslage in Deutschland scheinbar weiter zuspitzt.

Die Entwicklungen rund um die geplanten Anschläge verdeutlichen die stetige Gefahr durch Extremismus und die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Behörden stehen vor der Herausforderung, geeignete Strategien zu entwickeln, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Details
Ort Berlin, Deutschland
Quellen