AfD in Reinickendorf: Räumungsklage wegen umstrittener Wahlparty!

Die AfD steht vor einer Räumung ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf aufgrund einer Klage der Vermieterin.
Die AfD steht vor einer Räumung ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf aufgrund einer Klage der Vermieterin. (Symbolbild/MB)

AfD in Reinickendorf: Räumungsklage wegen umstrittener Wahlparty!

Berlin-Reinickendorf, Deutschland - Die AfD steht vor einer ernsthaften Herausforderung im Berliner Norden, nachdem die Vermieterin ihrer Bundesgeschäftsstelle eine Räumungsklage eingereicht hat. Dies berichtet rbb24. Die Klage folgt auf eine fristlose Kündigung der Mietverträge für das Bürogebäude im Bezirk Reinickendorf, die bereits zuvor ausgesprochen wurde. Ein zentrales Element der Auseinandersetzung ist eine Wahlparty der AfD, die im Februar 2025 nach der Bundestagswahl im Innenhof des Gebäudes stattfand.

Die Vermieterin war äußerst unzufrieden mit den Ereignissen rund um die Parteiveranstaltung. Es wurde berichtet, dass während der Wahlparty die Fassade des Gebäudes ohne Genehmigung mit dem Parteilogo bestrahlt wurde. Der Zugang zu dem Gebäude war stundenlang von der Polizei gesperrt, was anderen Mietern den Zutritt versperrte. Dies führte zu der Überzeugung, dass das Mietverhältnis unzumutbar geworden sei, und die Vermieterin stellte diese Behauptung auch in der Klage auf, die am Landgericht Berlin eingereicht wurde, wie ORF ergänzt.

Rechtliche Hintergründe und Verfahren

Die rechtlichen Grundlagen für eine Räumungsklage sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Solche Klagen sind häufige, aber komplexe Verfahren, die in der Regel bei Vertragsverletzungen oder Mietverzug eingeleitet werden. Die Vermieterin muss vor der Klage eine Kündigung aussprechen, was in diesem Fall bereits geschehen ist. Die AfD hatte die Hofflächen und die Außenfassade des Gebäudes nicht angemietet und auch keine Erlaubnis der Vermieterin eingeholt, was die Klage zusätzlich befeuert hat, wie kanzlei-herfurtner erläutert.

In diesem Fall wurde die Klage im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt, und bisher ist noch keine Klageerwiderung von der AfD eingegangen. Ein weiterer Aspekt, der zur Eskalation der Auseinandersetzung beiträgt, ist das als „zerrüttet“ beschriebene Verhältnis zwischen der Vermieterin und der AfD. Laut Berichten wird der Partei auch Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Zukünftige Entwicklungen

Das Verfahren könnte weitere Monate in Anspruch nehmen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Mieter haben die Möglichkeit, Klagegründe abzuwehren, sofern sie die Vertragsverletzungen beseitigen oder die Kündigung anfechten. Zudem müssen alle rechtlichen Schritte durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen werden, was die Komplexität der Räumungsklage weiter erhöht.

Die Situation bleibt angespannt und könnte weitreichende Konsequenzen für die AfD in Berlin haben, insbesondere im Hinblick auf ihre Präsenz und ihren Einfluss im politischen Diskurs der Hauptstadt.

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OrtBerlin-Reinickendorf, Deutschland
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