Waffenverbot im Berliner Nahverkehr: Sicherheit geht vor!

Waffenverbot im Berliner Nahverkehr: Sicherheit geht vor!

Berlin, Deutschland - Am 17. Juli 2025 tritt eine neue Rechtsverordnung des Berliner Senats in Kraft, die das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr in Berlin verbietet. Diese Entscheidung wurde am 24. Juni 2025 von der Koalition aus CDU und SPD beschlossen und zielt darauf ab, die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Grundlage ist der § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes (WaffG) und das Verbot gilt nicht nur in den Verkehrsmitteln wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, sondern auch in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und an Zugängen zu diesen Einrichtungen.

Das Verbot umfasst sämtliches Gepäck, das potenziell gefährlich sein könnte. Hierzu zählen nicht nur Messer aller Art, sondern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Dies betrifft selbst Personen, die einen kleinen Waffenschein besitzen, da auch sie keine SRS-Waffen mitführen dürfen. Ausnahmen sind lediglich für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr und Beschäftigte gastronomischer Betriebe vorgesehen, die im Rahmen ihrer Arbeit relevante Werkzeuge transportieren müssen.

Ziele und Hintergründe des Verbots

Das Hauptziel der neuen Regelung ist die Verringerung von gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen mit Waffen und Messern im öffentlichen Raum. Vor allem Klappmesser und Springmesser, die häufig bei jungen Männern beliebt sind, stehen dabei im Fokus. Die Initiative kommt vor dem Hintergrund besorgniserregender Statistiken: Im letzten Jahr wurden in Berlin 3.412 Messerfälle registriert, wobei etwa die Hälfte auf Drohungen mit einem Messer entfiel. Dies macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, um die Bürger besser zu schützen und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen.

Zusätzlich zu den umfassenden Verboten wird die Polizei Berlin die Möglichkeit erhalten, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Dies bedeutet, dass Polizeibeamte ohne einen spezifischen Verdacht Personen auf Waffen untersuchen können. Verstöße gegen die neuen Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Diese Konsequenzen sollen sicherstellen, dass das Verbot ernst genommen wird und die Verbreitung gewalttätiger Vorfälle eindämmt.

Information für Fahrgäste

Die Berliner Verkehrsbetriebe und die Polizei werden die Fahrgäste umfassend über die neuen Regelungen informieren. Dies geschieht unter anderem mittels digitaler Anzeigen in Bahnhöfen und an Haltestellen. Wichtig für die Bürger ist auch, dass neu gekaufte und noch verpackte Messer transportiert werden dürfen, sodass es keine Probleme geben sollte, wenn man beispielsweise Küchenutensilien erwirbt.

Ein früheres Waffen- und Messerverbot, das seit Mitte Februar in bestimmten Berliner Gebieten wie dem Görlitzer Park und am Kottbusser Tor gilt, hat bereits zu einer Sicherstellung von fast 100 Messern und anderen gefährlichen Gegenständen geführt. Die Maßnahmen zeigen Wirkung, wie die kürzlich ergriffenen Maßnahmen der Bundespolizei belegen, die seit Ende Mai ein Verbot gefährlicher Gegenstände auf zwölf großen Berliner S-Bahnhöfen durchgesetzt hat, wodurch bereits 319 verbotene Objekte sichergestellt wurden.

Die Einführung des neuen Verbots im öffentlichen Nahverkehr ist ein deutlicher Schritt des Berliner Senats, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen und Gewalt im öffentlichen Raum entgegenzuwirken. Weitere Informationen zu den Regelungen sind über die polizei.berlin.de verfügbar.

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OrtBerlin, Deutschland
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