Richtigstellung zu Meldung: Artenliste im geänderten Bundesnaturschutzgesetz korrigiert

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Lesen Sie eine Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Februar 2024 zum Thema Windkraft und Vogelschutz. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) klärt Missverständnisse bezüglich der Verringerung der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf. Es wird erklärt, dass bestimmte Arten seit 2022 nicht mehr als gefährdet eingestuft werden, was jedoch nicht bedeutet, dass mehr Tötungen der Arten stattfinden. Zudem werden die fälschlich abgebildeten Möwen in Brandenburg als nicht gefährdete Vogelarten bestätigt. Das KNE bietet aktuelle Fachinformationen zur naturverträglichen Energiewende an und unterstützt bei Konflikten im Ausbau erneuerbarer Energien.

Richtigstellung zu Meldung: Artenliste im geänderten Bundesnaturschutzgesetz korrigiert

Die BVB/Freie Wähler Gruppe im Landtag Brandenburg hat auf ihrer Internetseite eine Meldung veröffentlicht, in der behauptet wird, dass das „Windkraft-Vogelschreddern“ aufgrund eines geänderten Bundesnaturschutzgesetzes weitergeht. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat nun eine Richtigstellung zu dieser Meldung veröffentlicht.

Laut der BVB/Freie Wähler-Gruppe wurde die Anzahl der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten von 35 auf nur noch 10 Arten reduziert. Das KNE stellt jedoch klar, dass der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 im novellierten Bundesnaturschutzgesetz eine abschließende Liste mit 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten festgelegt hat. Ursprünglich war eine Liste mit 12 Arten vorgeschlagen worden, aber nach fachlichen Beratungen wurden drei weitere Arten in die Liste aufgenommen.

Es ist wichtig anzumerken, dass das Streichen bestimmter Arten von der Liste nicht bedeutet, dass nun mehr Tötungen dieser Arten stattfinden. Tatsächlich kommen einige der gestrichenen Arten wie Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe in Brandenburg gar nicht vor. Die Möwen, die in der Meldung der BVB/Freie Wähler-Gruppe abgebildet sind, gehören ebenfalls nicht zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten.

Das KNE ist ein Kompetenzzentrum, dessen Aufgabe es ist, strittige Debatten auf Grundlage aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu versachlichen. Es bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an und unterstützt eine naturverträgliche Energiewende vor Ort. Das KNE wurde 2016 gegründet und wird von der Umweltstiftung Michael Otto getragen und vom Bundesumweltministerium finanziert.

In der folgenden Tabelle werden die kollisionsgefährdeten Brutvogelarten aufgeführt, die im novellierten Bundesnaturschutzgesetz festgelegt wurden:

| Art |
|——————————-|
| Eisvogel |
| Fischadler |
| Flussregenpfeifer |
| Kiebitz |
| Kolkrabe |
| Mornellregenpfeifer |
| Neuntöter |
| Rotmilan |
| Seeadler |
| Steinschmätzer |
| Uferschnepfe |
| Wachtelkönig |
| Weißstorch |
| Wiesenpieper |
| Zwergseeschwalbe |

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auflistung der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf der Liste im novellierten Bundesnaturschutzgesetz basiert. Es wurden keine Informationen über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Brandenburg in der Pressemitteilung des KNE bereitgestellt. Weitere Informationen können auf der Webseite des KNE gefunden werden.

Quelle: Pressemitteilung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE)



Quelle: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH / ots