Die neuen Regelungen für die Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, zur Nachtzeit und an Sonntagen, sorgen für Verunsicherung bei Gastronomen im Bezirk Pankow. Gemäß dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin müssen sie nun eine Genehmigung beim Umwelt- und Naturschutzamt einholen.
Die Genehmigungspflicht kann für viele Gastronomen eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellen, die ihren Geschäftsbetrieb beeinträchtigen könnte. Um den Prozess zu vereinfachen, wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Gastronomen im Bezirk Pankow den Zugang zu dieser Genehmigung erleichtern soll.
Es ist wichtig für Gastronomen im Bezirk Pankow, sich über diese neuen Regelungen zu informieren und die notwendigen Schritte zur Einholung der Genehmigung zu unternehmen, um mögliche Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
In der folgenden Tabelle finden Sie einige relevante Informationen zu den Regelungen für die Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften in Berlin:
| Regelung | Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften |
| — | — |
| Genehmigungspflicht | Ja |
| Zuständige Behörde | Umwelt- und Naturschutzamt |
| Erleichtertes Verfahren | Ja, Allgemeinverfügung im Bezirk Pankow |
| Nachtzeitübertragung | Ja |
| Sonntagsübertragung | Ja |
Es ist ratsam, dass Gastronomen im Bezirk Pankow sich über die genauen Anforderungen und Verfahren zur Einholung der Genehmigung informieren, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ihren Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechungen fortsetzen können.
Quelle: www.berlin.de