Pankow

Berlin befreit Gastronomie und Einzelhandel von Sondernutzungsgebühr bis 2024

Der Berliner Senat hat kürzlich angekündigt, das Gastgewerbe, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft sowie den Einzelhandel für das Jahr 2024 von der Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland zu befreien. Diese Maßnahme wurde aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses festgelegt und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Zusätzlich hat das Bezirksamt Pankow beschlossen, auch für die Zeit von Mai 2023 bis 31. Dezember 2023 auf die Sondernutzungsgebühren zu verzichten.

Die Sondernutzungsgebühren, die bereits für den Zeitraum Mai 2023 bis 31. Dezember 2024 entrichtet wurden, können auf Antrag anteilig oder vollständig erstattet werden. Anträge müssen im Jahr 2024 beim Straßen- und Grünflächenamt Pankow eingereicht werden. Falls neue Anträge auf Sondernutzung ab Januar 2024 gestellt werden, entfällt die Sondernutzungsgebühr bis zum 31. Dezember 2024, es wird lediglich eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki betonte die Bedeutung dieser finanziellen Entlastung für Veranstalter, Gastronomen und Einzelhändler, um Arbeitsplätze im Bezirk zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Pankow zu stärken. Für Straßenfeste, Volksfeste, Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte im Jahr 2024 entfallen die Sondernutzungsgebühren, sofern die Veranstalter dem entsprechenden Gewerbe angehören. Die Vorteile müssen direkt an die Schausteller weitergegeben werden und der Nachweis muss dem Bezirk Pankow erbracht werden.

Dieser Schritt wird zweifellos dazu beitragen, die betroffenen Branchen zu unterstützen und möglicherweise auch zu einer Belebung des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Region beitragen. Hier sind weitere Details zu den Sondernutzungsgebühren und Erstattungen:

| Zeitraum | Erlass/Erstattung | Antragsfrist |
|————————-|——————|————–|
| Mai 2023 – Dezember 2023 | Erlass | – |
| Mai 2023 – Dezember 2024 | Erstattung | 2024 |
| Januar 2024 – Dezember 2024 | Erlass | – |
|Ab Januar 2025 | Gebühr erhoben| – |

Diese Maßnahme stellt eine willkommene Unterstützung für die betroffenen Unternehmen dar und könnte langfristig positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die lokalen Gemeinschaften haben.



Quelle: www.berlin.de

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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