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Oberverwaltungsgericht Berlin: Gebühren für Klimaaktivisten unrechtmäßig!

Berlin muss Klimaaktivisten 300.000 Euro zurückzahlen, nachdem das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Polizei zu Unrecht Gebühren erhoben hat – ein bedeutendes Urteil für die „Letzte Generation“ und deren Proteststrategien!

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Berliner Polizei unrechtmäßig Gebühren von Klimaaktivisten erhoben hat. Am Dienstag wies das Gericht die Beschwerde des Landes Berlin gegen ein vorheriges Urteil zurück, welches im September 2023 gefällt wurde. Ein spezifischer Fall eines Klimaaktivisten zeigt, dass er die Gebühr von 241 Euro und die Gerichtskosten nicht bezahlen muss, wobei dieser Beschluss endgültig ist und nicht angefochten werden kann.

Die Berliner Polizei hatte Berichten zufolge über tausend Gebührenbescheide in Höhe von 241 Euro an verschiedene Klimaaktivisten verschickt, die in Zusammenhang mit Straßenblockierungen während ihrer Proteste standen. Dies könnte bedeuten, dass die insgesamt 1.300 Gebührenbescheide eventuell rechtswidrig sind, was in einer Rückforderung von sage und schreibe 313.300 Euro für die Stadt Berlin münden könnte.

Präzedenzfall für künftige Proteste

Lilly Schubert vom Verein RAZ, der die Klage der „Letzten Generation“ unterstützte, weist darauf hin, dass das Gericht bereits im September argumentiert hatte, dass es keine rechtlichen Grundlagen für die Erhebung dieser Kosten gebe. Die „Letzte Generation“ sieht in diesem Fall einen Präzedenzfall, der auch für zukünftige Straßenblockaden gilt. Der Verein schätzt, dass das Land insgesamt 300.000 Euro zurückzahlen müsse.

In vielen Fällen hat die „Letzte Generation“ die Gebühren selbst getragen, die aus Spenden finanziert werden. Trotz eingereichter Beschwerden waren die Aktivisten gezwungen, den Betrag von 241 Euro zunächst zu bezahlen, da der Widerspruch gegen die Gebühren keinen Aufschub bedeutete, so Schubert.

Die Klage, die vom Verein RAZ organisiert wurde, endete nun mit dem besagten Beschluss des Oberlandesgerichts. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die streitbare Frage, ob das Festkleben im Rahmen von Protesten als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten ist, eine Thematik, die oft unterschiedlich von den Richtern ausgelegt wird.

Schubert betont dabei, dass im Rahmen dieser Klagen die Kategorisierung als Widerstand vor Gericht verhandelt wird. „Es ist jedoch nicht akzeptabel, eine pauschale Bestrafung für eine Form des Protestes und der Versammlung durch Gebühren vom Land Berlin zu erheben“, äußert sie sich empört. Ihrer Meinung nach hat sich die Angelegenheit mittlerweile zu einer Frage der finanziellen Möglichkeiten gewandelt, die es manchen Menschen erschwert, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Die Debatte um die Erhebung dieser Gebühren verdeutlicht, wie sehr der Zugang zu rechtlicher Unterstützung und die Möglichkeit zu protestieren von finanziellen Ressourcen abhängt.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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