Neues Gesetz stärkt Immobiliengemeinschaften: Aufwertung für Reinickendorf!

Berlin schafft gesetzliche Grundlagen für Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG), um Standortattraktivität und Wirtschaft zu stärken.
Berlin schafft gesetzliche Grundlagen für Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG), um Standortattraktivität und Wirtschaft zu stärken. (Symbolbild/MB)

Neues Gesetz stärkt Immobiliengemeinschaften: Aufwertung für Reinickendorf!

Berlin, Deutschland - Am 19. Juni 2025 hat das Land Berlin wichtige gesetzliche Grundlagen für Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) geschaffen. Diese neuen Regelungen ermöglichen es Eigentümern, auf eigene Initiative ISGs einzurichten, um die Attraktivität ihrer Standorte zu steigern. Die Maßnahmen können innerhalb eines klar definierten geografischen Bereichs geplant werden, mit dem Ziel, die Situation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben zu verbessern. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der ansässigen Grundeigentümer, die basierend auf der Grundstücksgröße und der Anzahl der Geschosse berechnet werden. Damit soll eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden, die zudem Leerstände reduzieren hilft.

Um eine ISG ins Leben zu rufen, ist eine Antragstellung beim zuständigen Bezirksamt erforderlich, wobei die Zustimmung von 15 Prozent der Eigentümer notwendig ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zudem einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht, der die Bedingungen und das Vorgehen für Interessierte erläutert. Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) zeigt sich sehr unterstützend gegenüber dieser Initiative und plant Informationsveranstaltungen für Eigentümer und Unternehmer, um die Möglichkeiten und Vorteile von ISGs bekannt zu machen.

Förderung privater Initiativen

Die Neufassung des § 171 f BauGB stärkt private Initiativen zur Stadtentwicklung. Dadurch können Landesverordnungen Gebiete definieren, in denen private Maßnahmen zur Aufwertung städtebaulicher Bereiche durchgeführt werden dürfen. Dies betrifft nicht lediglich Innenstädte oder Stadtteilzentren, sondern kann auch auf Wohnquartiere und Gewerbegebiete ausgeweitet werden. Private Initiativen wie Business Improvement Districts (BIDs) und ISGs sind Beispiele für solche Maßnahmen und können flexibel auf lokale Bedürfnisse reagieren, um die Attraktivität von Stadtteilzentren zu steigern.

Ein wesentliches Element ist, dass die Finanzierung dieser Initiativen durch verpflichtende Beiträge aller Grundstückseigentümer innerhalb des jeweiligen BIDs oder ISGs gesichert wird. Auch die Antragstellung zur Einrichtung dieser Bereiche erfordert die Zustimmung einer bestimmten Mindestanzahl an Eigentümern, die einen transparenten Finanzierungsplan vorlegen müssen. Eigentümer haben zudem das Recht, der Einrichtung eines BIDs zu widersprechen.

ISGs als Instrument der Innenstadtentwicklung

Immobilien- und Standortgemeinschaften haben sich als bedeutendes Instrument der Innenstadtentwicklung etabliert. In Deutschland wurde das erste BID in Hamburg ins Leben gerufen, und das Konzept hat seitdem in vielen anderen Städten Nachahmer gefunden. Das Berliner Gesetz zur Einführung von ISGs ist hier ein zentraler Bestandteil, das den Eigentümern einen rechtlichen Rahmen zur nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung ihres Umfelds bietet. Ziel ist nicht nur die Aufwertung von Geschäftsstraßen, sondern auch eine allgemeine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und wirtschaftlichen Attraktivität in den betroffenen Gebieten.

Mit der Unterstützung durch die Bezirke und die klare gesetzliche Regelung sollen Immobilien- und Standortgemeinschaften dazu beitragen, die wirtschaftliche Struktur Berlins zu stärken und bürgerliche Initiativen zur Stadtentwicklung zu fördern. Für weitere Informationen und Antragsformulare stehen die Websites der entsprechenden Senatsverwaltungen zur Verfügung.

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OrtBerlin, Deutschland
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